Die EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU regelt die ordnungsge-
mäße Rücknahme, Behandlung und Verwertung von gebrauch-
ten Elektronikgeräten. Dieses Symbol bedeutet, dass im Inte-
resse des Umweltschutzes das Gerät am Ende seiner Lebens-
dauer entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften
und getrennt vom Hausmüll bzw. Gewerbemüll entsorgt werden
muss. Die Entsorgung des Altgeräts kann über entsprechende
offizielle Rücknahmestellen in Ihrem Land erfolgen. Befolgen
Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien.
Weitere Einzelheiten über die Rücknahme (auch für Nicht-EU
Länder) erhalten Sie von Ihrer örtlichen Verwaltung. Durch das
separate Sammeln und Recycling werden die natürlichen Res-
sourcen geschont und es ist sichergestellt, dass beim Recycling
des Produkts alle Bestimmungen zum Schutz von Gesundheit
und Umwelt beachtet werden.