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Gewährleistung:
ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach
geltenden Vorschriften geprüft.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material-
oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Falls nachweislich ein Material
oder Herstellungsfehler vorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen
des Gewährleistungsgebers repariert oder ersetzt.
Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungslaufzeit von zwei Jahren ab Kaufdatum. Weitergehende An-
sprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte Batterien.
ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Einwirkungen
(z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung), unsachgemäße
Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbeachtung dieser Anleitung
entstanden sind.
Bei Geltendmachung eines Anspruches ist dem zu beanstandenden Rauchwarn-
melder der Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum und eine kurze schriftliche Fehler-
beschreibung beizufügen.
Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen, der beim Verkauf
bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb der ersten zwei Jahre bitte
direkt an Ihren Verkäufer.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwenden Sie das Gerät ausschließlich für den Zweck für den es gebaut und
konzipiert wurde! Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Dieses Gerät darf nur für folgende(n) Zweck(e) verwendet werden:
Feuer- bzw. Rauchdetektion in privaten Haushalten
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt ABUS August Bremicker Söhne KG, Altenhofer Weg 25, 58300 Wetter,
dass sich das Gerät RWM50/ RWM100 in Übereinstimmung mit den grundlegen-
den Anforderungen und den übrigen einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie
2004/108/EG befindet. Für weitere Informationen zur CE Erklärung oder zur Einsicht
der CE Erklärung, wenden Sie sich bitte an ABUS August Bremicker Söhne KG,
Kundenservicecenter, Altenhofer Weg 25, 58300 Wetter.
Leistungserklärung 2015RWM50/2015RWM100
Dieser Rauchwarnmelder ist nach Verordnung EU 305/2011 als Bauprodukt ge-
prüft und zertifiziert. Die Produktion wird durch regelmäßige und unabhängige
Kontrollen auf unveränderte Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben
überwacht.
Bitte geben Sie im Suchfeld rechts oben den Rauchwarnmelder Typ (RWM50 bzw.
RWM 100) ein, gehen dann auf downloads. Per Doppelklick können Sie hier die
Leistungserklärung aufrufen. Zusätzlich finden Sie hier auch das Datenblatt und die
Bedienungsanleitung zum Rauchwarnmelder.
Warnung
Um einen Ausfall des Geräts vorzubeugen, folgende Punkte beachten:
Das Gerät darf nicht abgedeckt werden!
Das Gerät darf nicht überstrichen oder mit Tapeten abgedeckt werden!
Sie dürfen das Gerät keinesfalls öffnen oder reparieren, da sonst eine
einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet ist.
Bei Nichtbeachten erlischt die Garantie.
Wenn das Gerät heruntergefallen ist oder anderweitige Schäden davon-
getragen hat, darf es nicht mehr benutzt werden.
Wenn Sie das Gerät an Dritte weitergeben, müssen Sie diese Anleitung
mitgeben
SicherheitshinweisSicherheitshinweis
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