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NVE-M300P Navigationsmodul Bedienungsanleitung
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3 Endbenutzer-Lizenzvertrag
1. Die Vertragsparteien
1.1. Dieser Vertrag wurde von und zwischen Nav N Go Kft. (eingetragener Sitz: 23 Bérc utca, H-1016
Budapest, Ungarn; Handelsregisternummer: 01-09-891838) als dem Lizenzgeber (nachfolgend:
Lizenzgeber) und Ihnen als dem Nutzer (nachfolgend: Nutzer; der Nutzer und der Lizenzgeber
werden gemeinsam die Parteien genannt) betreffend der Nutzung des vertragsgegenständlichen
Softwareproduktes abgeschlossen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass dieser Vertrag stillschweigend durch
konkludentes Verhalten ohne Unterschreiben des Vertrages abgeschlossen wird.
2.2. Der Nutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des
Softwareproduktes, das den Gegenstand dieses Vertrages darstellt (Punkt 4), folgende Handlungen
eine rechtsverbindliche Einwilligung in die Vertragsbedingungen durch den Nutzer darstellen: jede Art
der Verwendung, Installation auf einem Computer oder anderem Gerät, Einbau eines solchen
Gerätes in ein Fahrzeug sowie die Zustimmung über die während der Installation oder Verwendung
der Software (nachfolgend: Nutzung) angezeigte Schaltfläche „OK“ („Zustimmen“).
2.3. Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erwerben, verwenden, auf einem Computer
oder in einem Fahrzeug installieren oder auf jegliche andere Art nutzen, sind von diesem Vertrag
ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Geltendes Recht
3.1. Für alle nicht durch diesen Vertrag geregelte Angelegenheiten gilt das Recht der Republik
Ungarn, insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik
Ungarn und Gesetz LXXVI aus dem Jahre 1999 über das Urheberrecht.
3.2. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in der ungarischen Sprache aufgesetzt. Es gibt auch andere
Sprachversionen dieses Vertrages. In etwaigen Streitfällen ist der ungarische Wortlaut maßgeblich.
4. Der Vertragsgegenstand
4.1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist das als Navigationshilfe dienende Softwareprodukt des
Lizenzgebers (nachfolgend: Softwareprodukt).
4.2. Das Softwareprodukt beinhaltet das zu verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen
Unterlagen sowie die dazugehörige Kartendatenbank und etwaige über das Softwareprodukt
zugängliche Inhalte und Dienste Dritter (nachfolgend: Datenbank).
4.3. Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter,
elektronischer oder graphischer Darstellung, Speicherung, Quell- und Objektcode des
Softwareprodukts sowie alle anderen, noch nicht definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung
und Programmierung bzw. dazu dienende Medien gelten als Teil des Softwareproduktes.
4.4. Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates durch den Nutzer nach Abschluss dieses
Vertrages stellen ebenfalls Teil des Softwareproduktes dar.
5. Inhaber der Urheberrechte
5.1. Der Lizenzgeber vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2. Das Urheberrecht erstreckt sich darüber hinaus auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf
seine Einzelteile.
5.3. Der/die Inhaber der Urheberrechte an der Datenbank, die Teil des Softwareproduktes ist, ist/sind
die im Anhang dieses Vertrages oder unter dem Menüpunkt „Info...“ des Computerprogramms
ersichtliche(n) natürliche(n) oder juristische(n) Person(en) (nachfolgend: Datenbankeigentümer). In
der Bedienungsanleitung für das Softwareprodukt ist die Menüoption, unter der alle Eigentümer der
Datenbankelemente aufgelistet sind, namentlich angeführt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass ihm
von den Datenbankeigentümern ausreichend Nutzungs- und Vertretungsrechte erteilt wurden, um die
Datenbank wie in diesem Vertrag festgelegt zu nutzen, zur Nutzung anzubieten und zu
Nutzungszwecken zu übertragen.
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