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Garantiebedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Käufer eines Gerätes der Marke Blomberg stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
(Nachbesserung und Nacherfüllung) aus dem Kaufvertrag zu. Die Gewährleistung erfolgt für die Feh-
lerfreiheit bei Geräteübergabe entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der
Konstruktion oder der Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Gerätes be-
einträchtigen, stellen keinen Fehler dar.
Ist das Gerät mangelhaft, wird der Mangel durch den Werkskundendienst kostenlos beseitigt. Der Her-
steller wählt die jeweils angemessene Art der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit
für den Käufer. Über die Gewährleistung hinaus räumt Ihnen der Hersteller eine Garantie ein, diese
schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.
Bedingungen:
1. Ein maschinell erstellter Original-Kaufbeleg liegt vor.
2. Das Gerät ist nur mit Original-Zubehör und Original-Ersatzteilen betrieben worden.
3. Die in der Gebrauchsanweisung erwähnten Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind entsprechend
ausgeführt worden.
4. Das Gerät wurde nicht geöffnet/zerlegt.
5. Bauteile, die einem gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Garantie.
6. Während der Garantiezeit beseitigt der Hersteller die durch Material- oder Fertigungsfehler auftre-
tenden Schäden oder Mängel am Gerät.
7. Ausgewechselte Teile werden Eigentum des Herstellers.
8. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden oder Mängel, die aus folgenden Ursachen entstehen:
a. Unsachgemäße Installation, z.B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften; unsachgemäße Aufstel-
lung, z.B. Nichtbeachtung der Einbau- oder Installationsvorschriften; äußere Einwirkung, z.B.
Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse.
b. Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z.B. Nichtbeachtung der Gebrauchsanwei-
sung. Bei einer gewerblichen oder gleichzustellenden Nutzung, z.B. in Hotels, Pensionen oder
Gemeinschaftsanlagen, als eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung mit Gewährleistungs-
ausschluss, gewährt der Hersteller eine Garantie von 6 Monaten.
9. Die Behebung der garantiepflichtigen Mängel erfolgt ohne jede Berechnung.
10. Die Mängelbeseitigung in der Garantiezeit, z.B. durch eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung, ver-
längert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
11. Über die Mängelbeseitigung hinausgehende Ansprüche soweit keine gesetzliche Haftung vor-
gesehen ist sind ausgeschlossen.
Abhilfemöglichkeiten:
1. Der Hersteller behält sich das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nachbesserung vor.
2. Reparaturen oder Abänderungen während der Garantiezeit dürfen nur durch den autorisierten
Kundendienst vorgenommen werden.
3. Als eine Nachbesserung wird der Versuch der Schadensbehebung verstanden. Erst wenn die Scha-
densbehebung fehlschlägt oder ein anderer Mangel auftritt, beginnt ein neuer Nachbesserungs-
versuch.
4. Bevor andere Abhilfemaßnahmen möglich sind, sind 3 Nachbesserungsversuche zulässig. Schlägt
die Mängelbeseitigung fehl oder ist sie unmöglich, berechtigt dies den Käufer zur Rückgängig-
machung des Kaufvertrags oder zur Herabsetzung des Kaufpreises.
Umtausch:
Erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Austausch, wird die bisherige Nutzung des Gerätes in Rechnung
gestellt.
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