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Endverbraucher autorisierten Angestellten oder Vertretern, die dem Geheimhaltungsabkommen unterliegen, offenlegen, zur Verfügung stellen oder
anderweitig verfügbar machen, und der Endverbraucher darf die proprietären Informationen nicht anders nutzen als im Zusammenhang mit dem
Gebrauch des Datalogic-Produkts ausschließlich zu den firmeninternen Zwecken des Endverbrauchers. Der Endverbraucher hat Maßnahmen zu erg-
reifen, um das geistige Eigentum nicht weniger sicher zu schützen als wenn es das geistige Eigentum des Endverbrauchers selbst wäre.
5.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts über proprietäre Informationen bleiben weitere fünf (5) Jahre nach Beendigung dieser Vereinbarung gültig und
bestehen.
6. Beschränkte Haftung
6.1 Datalogic gewährleistet, dass das Datalogic-Produkt bei normalem Gebrauch und Betrieb grundlegend mit der entsprechenden Dokumentation für
den in der Dokumentation angegebenen Zeitraum übereinstimmt. Während dieses Zeitraums wird Datalogic für alle reproduzierbaren Nicht-Überein-
stimmungen, über die Datalogic schriftlich informiert worden ist, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um bezüglich der durch
Datalogic verifizierten Nicht-Übereinstimmungen Abhilfe zu schaffen. Der Endverbraucher erklärt sich einverstanden, Datalogic sämtliche vernünft-
igerweise verlangten Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen, die bei der Abhilfe derartiger Nicht-Übereinstimmungen seitens Data-
logic erforderlich sind, Hinsichtlich sämtlicher Mängel, die Datalogic innerhalb des Gewährleistungszeitraums gemeldet werden, ist die Haftbarkeit
von Datalogic darauf beschränkt, dem Endverbraucher ein Exemplar der Korrekturen zur Verfügung zu stellen oder in Übereinstimmung mit den übli-
chen Hilfspraktiken von Datalogic auf die Problemmeldungen des Endverbrauchers zu reagieren. Datalogic gewährleistet nicht, dass das Produkt den
Erfordernissen des Endverbrauchers entspricht oder dass der Gebrauch des Produkts ununterbrochen und fehlerfrei vor sich geht oder dass die Abhil-
febemühungen von Datalogic jedwede Nicht-Übereinstimmung korrigieren. Diese beschränkte Haftung deckt nicht solche Produkte ab, denen
Beschädigungen oder unsachgemäßer Gebrauch zugefügt wurden, ganz gleich ob beabsichtigt, versehentlich oder fahrlässig, oder unbefugte Repa-
ratur oder unbefugte Installierung, und sie ist nichtig, wenn der Endverbraucher das Produkt verändert, das Produkt in irgendeiner anderen als der in
der Dokumentation angegebenen Weise verwendet, oder wenn der Endverbraucher jedwede der Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzt.
6.2 AUSSER, WENN IN DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WIRD DAS DATALOGIC-PRODUKT IN DER VORLIEGENDEN FORM GELIEFERT.
DATALOGIC ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, SCHRIFTLICH ODER
MÜNDLICH, BEZÜGLICH DES PRODUKTES UND LEHNT INSBESONDERE DIE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN VON MARKTGÄNGIG-
KEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
7. Zuwiderhandlung
7.1 Datalogic wird den Endverbraucher gegen jedwede Klage in einem Rechtsstreit, dass das hiermit gelieferte Datalogic-Produkt ein US-Patent oder
Copyright einer Drittpartei verletzt, verteidigen, und Datalogic wird jedweden Schadensersatz leisten, der letztendlich dem Endverbraucher durch ein
zuständiges Gericht auferlegt wird und der einer solchen Klage zuzuschreiben ist, oder wird den Anteil des Endverbrauchers bei jedwedem Schlich-
tungsverfahren zahlen, das einer solchen Klage zuzuschreiben ist, vorausgesetzt, dass, 1) der Endverbraucher Datalogic unverzüglich schriftlich von
der Klage in Kenntnis setzt, 2) Datalogic die Verteidigung oder Regulierung des Schadens kontrolliert und 3) der Endverbraucher mit Datalogic bei
einer solchen Verteidigung oder Regulierung in vollem Umfang zusammenarbeitet. Alle Mitteilungen bezüglich einer Klage sollten an die Datalogic
Holdings, Inc., Legal Department, 959 Terry Street, Eugene, OR 97402 geschickt werden.
7.2 Bei der Verteidigung oder Regulierung eines jedweden derartigen Anspruches kann Datalogic als Alternativen entweder 1) für den Endverbraucher
das Recht verschaffen, das Datalogic-Produkt weiterhin zu verwenden, 2) das Datalogic-Produkt so verändern, dass es keinen Verstoß mehr verur-
sacht, 3) das Datalogic-Produkt durch ein äquivalentes Produkt ersetzen, das nicht einer solchen Klage unterliegt, oder 4) dem Endverbraucher eine
Möglichkeit bieten, das Datalogic-Produkt zurückzugeben und eine Erstattung des gezahlten Kaufpreises abzüglich eines angemessenen Betrages für
die Nutzung zu erhalten.
7.3 Datalogic muss keine Haftung gegenüber dem Endverbraucher bei Klagen wegen Verletzungen übernehmen, die gegründet sind auf 1) die Verwend-
ung jedweden Datalogic-Produkts zusammen mit jedwedem Produkt, das Datalogic nicht zum Gebrauch mit einem derartigen Datalogic-Produkt
geliefert oder aber genehmigt hat, 2) die Verwendung jedweden Datalogic-Produkts, das nach den Spezifikationen des Endverbrauchers entworfen,
gefertigt oder verändert wurde, oder 3) die Veränderung des Datalogic-Produkts durch den Endverbraucher ohne schriftliche Genehmigung durch
Datalogic.
7.4 MIT DEM VORSTEHENDEN WIRD DIE VOLLSTÄNDIGE PFLICHT VON DATALOGIC IN BEZUG AUF KLAGEN WEGEN PATENTEN, COPYRIGHTS
ODER ANDERER VERSTÖSSE GEGEN GEISTIGES EIGENTUM DARGELEGT. JEDWEDE FRÜHERE VEREINBARUNGE ZWISCHEN DEN PAR-
TEIEN HINSICHTLICH DERARTIGER KLAGEN, GANZ GLEICH OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, ANNULLIERT UND ERSETZT, UND VOR-
STEHENDES WIRD DURCH KEINE FRÜHEREN, GEGENWÄRTIGEN ODER ZUKÜNFTIGEN VEREINBARUNGEN ODER ABMACHUNGEN
ZWISCHEN DEN PARTEIEN VERÄNDERT ODER ERGÄNZT, GANZ GLEICH OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, ES SEI DENN, DIES WIRD IN
EINEM ZUKÜNFTIGEN SCHRIFTSTÜCK, DAS VON BEIDEN PARTEIEN UNTERZEICHNET WIRD, FESTGESCHRIEBEN.
8. Beschränkung der Haftung
MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 7 IST DATALOGIC NICHT FÜR IRGENDWELCHE KLAGEN GEGEN DEN ENDVERBRAUCHER
DURCH JEDWEDE ANDERE PARTEI HAFTBAR ZU MACHEN. IN KEINEM FALLE DARF DIE HAFTUNG SEITENS DATALOGIC FÜR IRGENDWELCHE
SCHÄDEN, OB AUF DER GRUNDLAGE DES VERTRAGES, DES SCHADENSERSATZRECHTS (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), DER
PRODUKTHAFTUNG, DER ERFOLGSHAFTUNG, DER GEWÄHRLEISTUNG ODER JEDWEDER ANDEREN GRUNDLAGE DEN DURCH DEN ENDVER-
BRAUCHER FÜR DAS DATALOGIC-PRODUKT GEZAHLTEN PREIS ODER DAS ENTGELT ÜBERSTEIGEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST DATA-
LOGIC GEGENÜBER DEM ENDVERBRAUCHER ODER JEDWEDER DRITTER PARTEI FÜR ENTGANGENEN GEWINN, VERLORENGEGANGENE
DATEN, UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ODER DES SERVICE ODER FÜR JEDWEDE ANDEREN BESONDEREN, FOLGE-, ABHÄN-
GIGEN, INDIREKTEN, NEBEN-, SCHADENSERSATZ- ODER BUßGELDPFLICHTIGEN BZW. ANDEREN ÄHNLICHEN SCHÄDEN HAFTBAR ZU
MACHEN, SELBST WENN DATALOGIC VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE.
9. Eingeschränkte Rechte für den Gebrauch durch die Regierung: Internationaler Gebrauch
9.1 Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Software durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen für Computersoftware, die
auf private Kosten entwickelt wurde, wie in den Federal Acquisition Regulations (Beschaffungsverordnung der US-Bundesbehörden), FAR 52.227-
14(g) bzw. 52.227-19 oder in der Klausel zu den Rechten an technischen Daten und Computersoftware (FAR-Ergänzung des US-Verteidigungsminis-
teriums), DFARS 252.227-7013(c)(1)(ii) ausgeführt, je nachdem, was zutreffend ist.
9.2 Wenn der Endverbraucher das Datalogic-Produkt außerhalb der Vereinigten Staaten verwendet, muss der Endverbraucher sich nach den anwend-
baren örtlichen Gesetzen des Landes richten, in dem das Datalogic-Produkt verwendet wird, nach dem Ausfuhrkontrollrecht der USA sowie nach der
englischsprachigen Version dieser Vereinbarung. Die Bestimmungen des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den interna-
tionalen Warenkauf“ sind auf diese Vereinbarung nicht anzuwenden.
10. Beendigung
10.1 Beide Vertragsparteien können zu jeder Zeit diese Vereinbarung oder jedwede im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz mit schriftlicher
Benachrichtigung beenden, wenn die andere Partei jedwede Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhält.
10.2 Bei Beendigung dieser Vereinbarung hat der Endverbraucher unverzüglich die Benutzung jedweder nicht-integrierten Software einzustellen und hat
sämtliche unter diese Vereinbarung fallende nicht-integrierte Software an Datalogic zurückzugeben oder zu zerstören und hat Datalogic eine von
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