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Deutsch
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot, Vertragsabschluss, Ausführ ung
1.1 Für alle V ertragsabschlü sse mit uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Diese wer den
vom Kä ufer mit Auftragser teilung, spä testens mit Annahme der ersten Liefer ung anerkannt
und gelten fü r die gesamte Dauer der Geschä ftsverbindung. Abweichende Einkaufs-
bedingungen des Kä ufers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.2 Unsere Angebote sind stets fr eibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich be-
zeichnet sind. Der V er trag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestä tigung und entspr e-
chend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande.
1.3 Alle Angaben ü ber For men, Abmessungen, Farben, Ausfü hrung usw., die in unseren Druck-
sachen, Katalogen, Preislisten oder in ander en V ertragsunterlagen enthalten sind, sind nur
annä hernd ma ß gebend, soweit sie nicht ausdr ü cklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.4 Wir behalten uns Änderungen des Vertragsgegenstandes im Rahmen der Zumutbarkeit
vor . Sonderanfer tigungen nach Wunsch des Kä ufers berechtigen uns zu Mehr- und Minder-
lieferungen bis zu 10%. Berechnet wird jeweils die tatsä chliche Lieferung.
1.5 Zusicherungen, Nebenabr eden und Ä nderungen des V er trags mü ssen schriftlich er folgen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die in unseren Angebotsunterlagen (Kataloge, Pr eislisten, Disketten usw.) angegebenen
Bruttopreise sind mit dem W erksabgabe-Multi zu multiplizier en und beziehen sich auf den
T ag der Lieferung. Zu diesen Preisen addier t sich die Mehr wertsteuer in der jeweils gesetz-
lichen Hö he. Die Preise verstehen sich ab Station Elgersweier. Bei Sendungen ab DM
100,- W aren-Nettower t ist die V erpackung im Preis enthalten. Bei wer tmäß ig kleineren
Sendungen wird die V erpackung zu unser en Selbstkosten berechnet. Bei einem Auftrags-
wert unter DM 100,- ber echnen wir DM 10,- Mindermengenzuschlag. Abnahmemengen
die kleiner sind als die angegebene Verpackungseinheit, werden mit 10% Zuschlag auf
den W arenwer t abgewickelt. Für Sendungen an dritte Empf änger ber echnen wir einen
Zuschlag von 5% des W arenwer tes. Der V ersand er folgt generell frei Station. Bei Bestellun-
gen unter DM 1.500,- W ar en-Nettowert wird die Fracht auf der Rechnung belastet.
Expresskosten gehen auf Rechnung des Empfä ngers. Bei Postgutsendungen wird dem Käu-
fer die volle Gebü hr berechnet.
2.2 Wir berechnen die bei V ertragsabschluss ver einbarten bzw. gü ltigen Bruttopreise, die auf
den zu dieser Zeit gü ltigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich diese Kostenfaktoren
(insbesondere Material, Lö hne, Energie, Abgaben) zwischen Vertragsabschluss und Liefe-
rung ändern, sind wir berechtigt, eine entspr echende Bruttopreis ä nderung vorzunehmen.
2.3 Unsere Rechnungen sind zahlbar inner halb 7 T agen mit 3 % Skonto, inner halb 14 T agen
mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 T agen netto ohne Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum.
Skontoabzug ist nur zulä ssig, wenn kein Zahlungsrü ckstand mit anderen Rechnungen be-
steht.
2.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskrä ftig festgestellten Gegen-
ansprü chen des K ä ufers, ist nicht statthaft. Ein evtl. Zur ü ckbehaltungsrecht kann der K ä ufer
nur aufgrund von Gegenansprü chen aus demselben Vertrag geltend machen.
3. Zahlungsver zug, V ermögensverschlechter ung
3.1 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden Zinsen mit 4 % p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europä ischen Zentralbank ber echnet, zuzü glich Mehr wertsteuer.
3.2 Gerät der K äufer mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte f ür eine
bestehende Zahlungsunfä higkeit des Bestellers vor, so kö nnen wir die W eiterarbeit an
laufenden Aufträ gen einstellen; auß er dem kö nnen wir die sofortige V orauszahlung aller,
auch der noch nicht fä lligen For derungen (einschlie ß lich W echsel und gestundeter Beträ-
ge) oder entsprechende Sicher heitsleistung verlangen. Kommt der Kä ufer diesem Verlan-
gen nicht nach, sind wir ber echtigt, von dem V ertrag bzw. den V erträ gen zurückzutr eten
und dem Kä ufer die bis dahin entstandenen Kosten (einschließ lich entgangener Gewinn)
in Rechnung zu stellen.
4. Liefer zeit, Lieferver zug, Unmöglichkeit
4.1 Die vereinbar te Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ihr em Ablauf die Lieferung unser
W erk verlassen hat oder die V ersandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änder ungs-
oder Ergänzungsw ü nsche des Kä ufers verlä nger n die Lieferzeit angemessen. Dasselbe
gilt, wenn unvorhergesehene Hinder nisse eintreten, die außerhalb unseres Willens liegen
(z. B. hö here Gewalt, Streik, Aussper rung, V erzögerung in der Anlieferung wesentlicher
Rohstoffe, Materialien oder T eile durch unsere Unterlieferanten). Dies gilt auch, wenn diese
Umstä nde bei unseren Zulieferer n eintreten. Die genannten Umst ä nde sind auch dann
nicht von uns zu vertreten, wenn sie währ end eines bereits vorliegenden V erzugs eintreten.
Ist das Ende der oben genannten Hinder nisse nicht absehbar, kö nnen wir vom V ertrag
zurü cktreten.
4.2 Liegt eine von uns verschuldete Liefer ver zögerung vor , so kann uns der Kä ufer schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Ver trags-
gegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach er folglosem Ablauf der Nachfrist kann
der Kä ufer durch schriftliche Erklä r ung vom V ertrag zurü cktr eten. Bei V orsatz oder grober
Fahrlä ssigkeit kann er Schadenersatz wegen Nichter f ü llung oder V er zugs verlangen. W ei-
tergehende Schadenersatzansprüche, insbesonder e gem äß §§ 286 und 326 BGB, wer -
den - soweit gesetzlich zulä ssig - ausgeschlossen.
4.3 Die vorstehende Regelung gilt auch bei von uns verschuldeter Unmö glichkeit der Lieferung.
5. Gefahr enübergang, T eillieferung, Versicherung
5.1 Die Gefahr geht in jedem Fall bei Über gabe des V er tragsgegenstandes an die (eigene
oder fremde) Transportperson auf den Käufer ü ber. Entsprechendes gilt auch bei Teil-
lieferungen, zu denen wir berechtigt sind. Liegt die Ursache fü r eine Verzö gerung des
V ersandes beim Kä ufer, so geht die Gefahr vom T ag der Anzeige der V ersandbereitschaft
an auf diesen ü ber . Auf Wunsch des Kä ufers versichern wir den V ertragsgegenstand auf
seine Kosten gegen alle versicherbaren Risiken.
6. Abnahmever zug, Abrufaufträge
6.1 Nimmt der Käufer den Vertragsgegenstand nicht fristgem äß ab, sind wir ber echtigt, sofor-
tige Abnahme und Bezahlung zu verlangen oder ihm eine angemessene Nachfrist zu
setzen. Nach deren Ablauf kö nnen wir ander weitig ü ber den Vertragsgegenstand ver fü-
gen und den Kä ufer mit angemessen verlä nger ter Frist beliefern. Unberü hr t davon bleiben
unsere Rechte unter den V oraussetzungen des § 326 BGB, vom Vertrag zur ückzutr eten
oder Schadenersatz wegen Nichter fü llung zu verlangen. V erlangen wir Schadenersatz
wegen Nichterfü llung, kö nnen wir 25 % des ver einbarten Pr eises zuzü glich Mehr wertsteu-
er als Entschä digung ohne Nachweis for dern, sofern der Kä ufer seinerseits nicht nach-
weist, dass uns nur ein wesentlich geringer er Schaden entstanden ist. Wir behalten uns
vor , einen hö her en Schaden geltend zu machen, soweit er uns tatsä chlich entstanden ist.
6.2 V on uns auf Abr uf bestätigte Bestellungen m üssen, sofern nicht anders ver einbart, sp äte-
stens innerhalb eines Jahres ab Bestä tigungsdatum abgenommen werden. Dasselbe gilt
bei T erminrü ckstellungen oder nachträ glicher Abr ufstellung. Wird die W are innerhalb der
vereinbarten oder der genannten Fristen nicht abger ufen, gelten die Regelungen in Absatz
6.1 entsprechend.
7. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
7.1 Der V er tragsgegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung unser er sä mtlichen Forderungen
aus der Geschä ftsverbindung mit dem Kä ufer unser Eigentum. Dies gilt auch im Falle des
Einbaus unserer W are. Wird der V er tragsgegenstand mit anderen W ar en verarbeitet, ver-
bunden und/oder vermischt, steht uns Miteigentum zu, und zwar im Verhä ltnis des Rechnungs-
wertes unser er W aren zu diesen ander en W aren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, V erbin-
dung oder V ermischung.
7.2 Der Käufer dar f unsere V orbehaltsware nur im gewö hnlichen Geschä ftsverkehr und nur
dann veräu ß ern, wenn er uns gegenü ber nicht im Zahlungsver zug ist. Zu ander en V erfü-
gungen ü ber die V orbehaltsware (z. B. Sicherungsü ber eignung, V erpfä ndung) ist er nicht
berechtigt. Kaufpreis- oder W erklohnfor derungen des Käufers aus der W eiter veräu ßerung
unserer V orbehaltsware wer den bereits jetzt in Hö he unserer Rechnungswer te bis zum
Ausgleich aller in Absatz 7.1 genannten Forderungen an uns abgetreten. Der Kä ufer ist
unwiderruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Kä ufer verpflichtet sich, uns
auf V erlangen die Namen der Drittschuldner sowie die Hö he der en Verbindlichkeiten mit-
zuteilen und uns darü ber hinaus soweit zu infor mieren, dass wir in der Lage sind, die uns
abgetretenen Forderungen zu realisieren.
7.3 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicher heiten auf V erlangen nach unser er W ahl
freizugeben, soweit sie die zu sicher nden offenen Forderungen um mehr als 25 % überstei-
gen.
7.4 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft
über die Zahlungsf ähigkeit bzw. V ermö genslage des Kä ufers oder wenn Zwangsvollstr ek-
kung oder W echselproteste gegen ihn vor gekommen sind, sind wir befugt, die geliefer te
W are an uns zu nehmen oder zu ver wer ten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
Er hat auß erdem sä mtliche Kosten der Rü cknahme und Ver wertung der W are zu tragen.
Die V er wertungskosten betragen ohne Nachweis 20 % des Ver wertungserlöses.
7.5 V on einer Pfändung oder ander er Beeintr ächtigung der V orbehaltsware durch Dritte muss
uns der Kä ufer unverzü glich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfä ndung entstehenden
Kosten trä gt der Käufer.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Erkennbare Mängel sind sp ätestens binnen 8 Tagen nach Empfang der Lieferung, versteck-
te Mä ngel unverzü glich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
8.2 W enn eine Mängelr üge begr ündet geltend gemacht wir d, d ürfen Zahlungen nur in einem
Umfang zurü ckgehalten wer den, der in einem angemessenen V erhä ltnis zum aufgetr ete-
nen Mangel steht.
8.3 Wir haften nur für rechtzeitig ger ügte M ängel, zu denen auch das Fehlen zugesicher ter
Eigenschaften gehö r t, wie folgt:
8.3.1 Alle diejenigen T eile, die sich innerhalb von 24 Monaten seit Einbau, lä ngstens jedoch 30
Monate seit Lieferung, infolge eines vor dem Gefahrenü bergang liegenden Umstandes -
insbesondere wegen fehlerhafter Bauar t, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausfüh-
rung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträ chtigt heraus-
stellen, werden von uns unentgeltlich nach unser er W ahl ausgebesser t oder neu geliefert.
Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neuliefer ungen sind zulä ssig. Ersetzte T eile wer-
den unser Eigentum.
V on den durch die Ausbesser ung bzw . Ersatzliefer ung entstehenden unmittelbaren Kosten
tragen wir - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des
Ersatzstü ckes einschlie ß lich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und
Einbaues. Fer ner tragen wir , falls dies nach Lage des Einzelfalles billiger weise verlangt
werden kann, die Kosten der etwa er forderlichen Gestellung eigener Monteur e oder Hilfs-
krä fte; ausgenommen hier von sind Fahr tkosten ins Ausland. Im ü brigen tr ä gt der Besteller
die Kosten. Fü r das Ersatzstü ck und die Ausbesserung beträ gt die Gewä hrleistung 6 Mona-
te.
8.3.2 Zur V ornahme uns notwendig erscheinender Ausbesser ungen und Ersatzliefer ungen hat
der Kä ufer uns die er forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; ansonsten sind wir von
der Mä ngelhaftung befreit.
8.3.3 Keine Mängelhaftung übernehmen wir f ür Sch äden, ver ursacht durch: ungeeignete oder
unsachgemäß e V er wendung; fehlerhafte Montage, Einbau bzw. Inbetriebsetzung dur ch
den Kä ufer oder Dritte; natü rliche Abnutzung; fehlerhafte, unsachgemäß e oder nachlässi-
ge Behandlung; fehlende oder mangelhafte Wartung, ungeeignete Betriebsmittel; mangel-
hafte Bauarbeiten; chemische, elektrochemische oder elektrische Einflü sse. Durch seitens
des Kä ufers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenomme-
ne Ä nderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung f ü r die daraus entstande-
nen Folgen ausgeschlossen.
8.4 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endg ültig fehlgeschlagen oder wird sie
unzumutbar verzö ger t, so kann der Kä ufer Minderung des Pr eises oder Rückg ängigma-
chung des V er trages verlangen. Ausgeschlossen sind - soweit gesetzlich zulä ssig - alle
anderen, weitergehenden ver traglichen und auß er vertraglichen Ansprü che des Käufers
gegen uns und unsere Er fü llungsgehilfen einschließ lich Schadenersatzansprü chen wegen
unmittelbarer und mittelbarer Schä den, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung
der Gewä hrleistung, soweit nicht gr obe Fahrlä ssigkeit oder V orsatz unser erseits vorliegt,
bzw . fü r das Fehlen zugesicher ter Eigenschaften zwingend gehaftet wir d.
9. Verletzung von Nebenpflichten, V erjährung
9.1 Unsere anwendungstechnische Beratung, in Wort und Schrift sowie V orschlä ge, Ber ech-
nungen, Projektierungen usw. sollen dem Käufer lediglich die bestm ögliche Verwendung
unserer Produkte erläuter n. Sie befreit den K äufer nicht von seiner Verpflichtung, sich durch
eigene Prü fung von der Eignung unserer Produkte fü r den von ihm beabsichtigten Zweck
zu ü berzeugen.
9.2 Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertrags-
abschluss, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung, der
V er tragsgegenstand nicht vertragsgemäß ver wendet werden, so haften wir unter Ausschuss
weiterer Ansprü che des Kä ufers gemäß Absatz 8. dieser Bedingungen entsprechend. Für
die V erletzung von Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss (ver traglich und auß er-
vertraglich) sind wir bzw. unsere Er fü llungs- oder V errichtungsgehilfen, soweit gesetzlich
zulä ssig, nur bei grober Fahrl ä ssigkeit oder Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet. F ü r
evtl. Ansprü che des Kä ufers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten und unerlaubter
Handlung, soweit nicht V orsatz oder gr obe Fahrlä ssigkeit vorliegt, gelten die gesetzlichen
V erjä hrungsvorschriften f ü r kaufrechtliche Gew ä hr ungsansprü che (6 Monate) entsprechend.
10. Rücksendungen
10.1 V on uns geliefer te W are wird grundsätzlich nicht zur ückgenommen. Erkl är en wir uns im
Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ausnahmsweise hierzu ber eit, wird
eine Bearbeitungsgebü hr von 20 % des Warenwertes zuz ü glich Mehr wertsteuer er hoben.
Notwendige Aufarbeitungskosten wer den gesondert berechnet. Die Transportgefahr und
die Transportkosten trä gt der Käufer.
11. Erfüllungsor t, anwendbares Recht, Teilwirksamkeit, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsor t f ür Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unser er Firma.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der einheitlichen inter natio-
nalen Kaufgesetze (EKG und EKAG) wird ausgeschlossen.
11.3 Unsere V erkaufsbedingungen bleiben auch bei r echtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte
im übrigen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zul ässige.
11.4 Für s ämtliche gegenw är tigen und k ünftigen Anspr üche aus der Gesch äftsverbindung mit
V ollkaufleuten, juristischen Personen des ö f fentlichen Rechts oder Trä gern eines öffentlich-
rechtlichen Sonder vermö gens wird nach unser er W ahl als ausschließ licher Gerichtsstand
der Sitz unserer Fir ma oder Stuttgart vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kä ufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen W ohnsitz oder
gewö hnlichen Aufenthaltsor t aus dem Inland verlegt oder sein W ohnsitz oder gewöhnli-
cher Aufenthaltsor t zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.