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Garantiebedingungen
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Gewährleistungen und Bestimmungen
ausschließlich für die Schweiz
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren
Händler oder das Sagem Communications Helpdesk
wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und
unter normalen Nutzungsbedingungen. Sagem
Communications übernimmt keine Haftung für nicht
bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus
resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder
das Sagem Communications Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
SAGEM übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums
von 24 -vierundzwanzig- Monate (3 -drei- Monate für
Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und
nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und
Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten,
die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen
sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit SAGEM einen
Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat,
gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden
erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des
Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das defekte
Gerät an die Adresse zurückschikken, die er vom
Händler oder vom Sagem Communication Helpdesk
erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden
muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne
Änderungen, Notizen oder unleserliche Stellen)
beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch
ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg
beigelegt, legt die SAGEM-Reparaturwerkstatt das
Produktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus
des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt
Sagem Communications keinerlei implizite oder
explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt
aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche
direkte oder indirekte bzw. materielle oder immaterielle
Beschädigungen außerhalb des vorliegenden
Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder
teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine
zwingende Verbraucherschutzvorschrift des
nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der
Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
SAGEM übernimmt keine Haftung aus der Garantie in
Bezug auf:
Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus
einem oder mehreren der folgenden Gründe:
- Nichteinhaltung der Installations- und
Gebrauchsanweisungen
- Äußere Einwirkungen auf das Gerät
(einschließlich, aber ohne Einschränkung auf:
Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus,
ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder
Wasserschäden jeder Art)
- Modifizierung der Geräte ohne schriftliche
Genehmigung von SAGEM
- Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere
Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
- Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht
von SAGEM autorisierte Personen
• Abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund
der normalen täglichen Nutzung
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder
schlechte Verpackung der an SAGEM
zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind
Verwendung neuer Software-Versionen ohne die
vorherige Genehmigung von SAGEM
Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an
der Software ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von SAGEM
Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch
auf zum Betrieb der Geräte im Computer installierte
Software zurückzuführen sind
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges
Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang
und/oder der Verbindung zum Internet wie z. B.
Unterbrechungen des Netzzugangs oder
Fehlfunktionen bei der Verbindung des
Abonnenten oder seines Gesprächspartners
- Übertragungsprobleme (zum Beispiel
unzureichende geographische Abdeckung des
Gebietes durch Funksender, Interferenzen oder
schlechte Verbindungen)
- Fehler des örtlichen Netzwerks (Verkabelung,
Server, Computer-Arbeitsplätze) bzw. Fehler im
Übertragungsnetz (wie z.B. jedoch nicht
beschränkt auf Interferrenz, Fehlfunktion oder
schlechte Netzqualität)
- Änderung der Parameter des Funknetzes nach
dem Verkauf des Produktes
Störungen aufgrund der normalen Instandhaltung
(wie im mitgelieferten Benutzerhandbuch
beschrieben) sowie Fehlfunktionen, die auf eine
Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen.
Die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten gehen in
jedem Fall zu Lasten des Kunden.
• Fehlfunktionen die auf die Verwendung von nicht
kompatiblen Produkten, Verbrauchsmaterialien oder
Zubehör zurückzuführen sind.
C) Reparaturen außerhalb der Garantie
In den unter B) genannten Fällen und nach Ablauf der
Garantielaufzeit, muss sich der Kunde von einem
autorisierten Sagem Reparaturcenter einen
Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Die Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten
des Kunden.
Die vorstehenden Bedingungen gelten sofern nicht mit
dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart und nur
in der Schweiz.
Helpdesk: 08 48 - 84 81 02
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