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Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Män-
gel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzufüh-
ren sind. Bei Geltendmachung eines Mangels im Sinne der
Gewährleistung ist der original Kaufbeleg mit Verkaufdatum
beizufügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
unsachgemäße Anwendungen, wie z. B. Überlastung des
Gerätes, Gewaltanwendung, Beschädigungen durch
Fremdeinwirkung oder durch Fremdkörper. Nichtbeachtung
der Gebrauchs- und Aufbauanleitung und normaler Ver-
schleiß sind ebenfalls von der Gewährleistung ausge-
schlossen.
Verhalten im Notfall
Für einen eventuell eintretenden Unfall sollte immer ein
Verbandskasten nach DIN 13164 am Arbeitsplatz griffbereit
vorhanden sein. Dem Verbandskasten entnommenes Mate-
rial ist sofort wieder aufzufüllen.
Wenn Sie Hilfe anfordern, machen Sie folgende Angaben:
Ort des Unfalls
Art des Unfalls
Zahl der Verletzten
Art der Verletzungen
Leiten Sie die der Verletzung entsprechend notwendigen
Erste- Hilfe-Maßnahmen ein und fordern Sie schnellst
möglich qualifizierte ärztliche Hilfe an. Bewahren Sie den
Verletzten vor weiteren Schädigungen und stellen Sie
diesen ruhig.
Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Pikto-
grammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung aufge-
bracht sind. Eine Beschreibung der einzelnen Bedeutungen
finden Sie im Kapitel „Kennzeichnung“.
Entsorgung der Transportverpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschäden.
Die Verpackungsmaterialien sind in der Regel nach um-
weltverträglichen und entsorgungstechnischen Gesichts-
punkten ausgewählt und deshalb recycelbar. Das Rückfüh-
ren der Verpackung in den Materialkreislauf spart Rohstoffe
und verringert das Abfallaufkommen. Verpackungsteile
(z.B. Folien, Styropor®) können für Kinder gefährlich sein.
Es besteht Erstickungsgefahr! Bewahren Sie Verpa-
ckungsteile außerhalb der Reichweite von Kindern auf und
entsorgen Sie sie so schnell wie möglich.
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener sollte vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam
die Bedienungsanleitung gelesen haben.
Qualifikation
Außer einer ausführlichen Einweisung durch eine sachkun-
dige Person ist keine spezielle Qualifikation für den
Gebrauch des Gerätes notwendig.
Mindestalter
Das Gerät darf nur von Personen betrieben werden, die das
16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme stellt die
Benutzung als Jugendlicher dar, wenn die Benutzung im
Zuge einer Berufsausbildung zur Erreichung der Fertigkeit
unter Aufsicht eines Ausbilders erfolgt.
Schulung
Die Benutzung des Gerätes bedarf lediglich einer entspre-
chenden Unterweisung durch eine Sachkundige Person
bzw. die Bedienungsanleitung. Eine spezielle Schulung ist
nicht notwendig.
Anordnung der Zahnräder während der Montage
Zahn (A) muss sich zwischen den Markierungen in waage-
rechter Position befinden. Dabei muss ein Zahn in Richtung
Mitte und der zweite Zahn von der Mitte weg zeigen.
Bild 2
Inspektion
Regelmäßige lnspektion
Sichtkontrolle durch den Benutzer bzw. ausgebildetes
Fachpersonal. Dabei auch auf außergewöhnliche Arbeits-
geräusche achten.
Zusätzliche Inspektion
Für das Bremssystem ist mehr als eine Sichtkontrolle not-
wendig. Bremstests sind wie folgt durchzuführen:
Last anhängen
Anheben der Last
Last auf verschiedene Höhen heben und senken
Überprüfen, ob ein Halten der Last in jeder Position
gewährleistet ist.
Einstellen der Bremse (siehe Bild 1)
(A) Einstellung mit größter Bremswirkung.
(B) Langsam von Richtung A wegdrücken und Sicherungs-
splint einsetzen. Auswechseln der Bremsscheibe wenn die
Scheibenstarke kleiner als 3 mm ist.
Bild 1
Wartung
Nach Gebrauch und vor Einlagerung Wartungsarbeiten
durchführen. Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nur von
ausgebildetem Fachpersonal auszuführen.
Gründliche Reinigung des Kettenzuges.
Den Kettenzug stets gut schmieren. Hubkette und
Lasthakengelenk gut ölen.
Kettenzug bei Lagerung vor Regen und Feuchtigkeit
schützen.
Wird der Kettenzug im Freien montiert, ist der Wartung
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
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