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V14 E02 4
3.2. Kaminzug vom Schornstein bei Nennwärmeleistung des Ofens
min. Kaminzug
10 Pa
max. Kaminzug:
20 Pa
3.3. Anschluss an den Schornstein
Das Rauchrohr muss sicher auf dem Abgasstutzen montiert sein.
Das Abgasrohr darf nicht mit Gefälle zum Schornstein verlegt werden.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Rauchrohr nicht in den freien Querschnitt des
Schornsteines hineinragt, dadurch würde der Auftrieb der Rauchgase gestört werden und die
optimale Reinigung des Schornsteins wird verhindert.
Längere waagrechte Abgasrohrverbindungen verringern den notwendigen Kaminzug.
Alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z.B. Ofen- und
Schornsteinreinigungsöffnungen müssen geschlossen sein.
Bei Mehrfachbelegung des Schornsteins sollte der vertikale Mindestabstand zweier
Schornsteinanschlüsse
30 cm betragen. Die Feuerstätten müssen grundsätzlich für die Mehrfachbelegung geeignet und
zugelassen sein.
4. Aufstellung
4.1. Mindestabstände zu brennbare Bauteile:
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grundsätzlich die behördlich angeordneten
Brandschutzbestimmungen befolgt werden.
Bitte beachten sie diesbezüglich nationale Vorschriften.
Achtung! Als Mindestentfernung zu brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien (z.B. Möbel,
Tapete, Holzverkleidung) bzw. von tragenden Wänden müssen die angegebenen Abstände laut Typenschild
eingehalten werden.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbodenbelägen muss das Gerät auf eine nicht brennbare Unterlage
(z.B. Glasplatte) gestellt werden (siehe Zeichnung).
Achtung! Bei Ofen mit seitlichem Sichtfenster ist der Abstand wie bei dem Strahlungsbereich vorne
einzuhalten!
Empfehlung Fußbodenschutz:
A 50 cm vorne
B 30 cm seitlich von Innenkante Feuerraum
C 80 cm Strahlungsbereich des Sichtfensters
Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen:
Hinten:- siehe Typenschild
Seitlich:- siehe Typenschild
Vorne im Strahlungsbereich:- siehe Typenschild
C
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