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17 Wartungs- und Service-Zeitplan
Bauteil Tätigkeit Vor jeder Fahrt Monatlich Jährlich
Beleuchtung Funktion kontrollieren
Bereifung Luftdruck kontrollieren
Bereifung Profilhöhe und Seitenwände kontrollieren
Bremsen (Felgen-) Hebelweg, Belagsstärke und Position
zur Felge kontrollieren,
Bremsen (Felgen-) Bremsprobe im Stand
Bremsen, Beläge (Felgen-) Säubern
Bremszüge Sichtkontrolle
Bremsen (Scheiben-) Bremsmedium austauschen (bei DOT Flüssigkeiten)
Federgabel Schrauben kontrollieren und ggf. nachziehen
Federgabel Öl wechseln bzw. Elastomere fetten
Feder-Sattelstütze Warten
Feder-Sattelstütze Spiel kontrollieren
Felgen bei Felgenbremsen Wandstärke kontrollieren, ggf. auswechseln spätestens nach dem zweiten Satz Bremsbeläge
Innenlager Lagerspiel kontrollieren
Innenlager Neu fetten (Gehäuse)
Kette Kontrollieren bzw. schmieren
Kette Kontrollieren bzw. wechseln ab 800 km
Kurbel Kontrollieren bzw. nachziehen
Lack / Eloxal Konservieren mindestens halbjährlich
Laufräder / Speichen Rundlauf und Spannung prüfen
Diese Räder sind nicht für All-Mountain- und Enduro-Einsätze, Downhill/Fre-
eride-Parks, Jumps (Sprünge), Drops etc. und für Wettkämpfe wie Downhill,
Dualslalom, Freeride-Events, usw. geeignet.
2.1.4 Rennrad (a+b)
Das Rennrad ist aufgrund seiner Konzeption und Ausstattung dazu be-
stimmt, auf Straßen mit geteerter bzw. ausreichend befestigter und glatter
Oberfläche zu Trainingszwecken eingesetzt zu werden. Die Rennräder sind
beim Training in geschlossenen Räumen nur für sogenannte freie Rollen
(Rollentrainer ohne Bremse) geeignet, bei denen der Rahmen nicht einge-
spannt wird.
Rennräder mit einem Gewicht von bis zu 11 kg dürfen mit der reduzierten,
in der StVZO/FZV, vorgeschriebenen Einrichtungen versehen sein (siehe Ka-
pitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr“).
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrer, Gepäck (z.B. im Rucksack)
und Fahrrad zusammen 110 kg. Keine Kindersitz- und Anhänger eignung!
Die für Trainingszwecke oder Wettkämpfe erforderliche sicherheitstechni-
sche Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fahrrad-
Fachhändler regelmäßig überprüft und falls erforderlich instand gesetzt
werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichtein-
haltung der sicherheitstechnischen Hinweise dieser Bedienungsanleitung ist
das Rad nicht konzipiert und kann versagen. Für die daraus resultierenden
Schäden haften Hersteller und Fahrrad-Fachhändler nicht.
Diese Räder sind nicht für den Einsatz auf Wald- und Feldwegen oder im
Gelände geeignet.
Bei allen Radtypen gehört zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebs-, War-
tungs- (c) und Instandhaltungsbedingungen auf den Seiten 124
bis 127 in dieser Bedienungsanleitung.
Alle Angaben in dieser Bedienungsanleitung sind universell für
verschiedene Fahrradtypen abgefasst und können daher nicht
immer bis ins Detail auf jedes individuelle Fahrrad eingehen. Bit-
te beachten Sie deshalb auch die Bedienungsanleitungen der
einzelnen Komponentenhersteller, die Ihrem Fahrrad beigelegt
sind (d). Sollten Sie nach dem Lesen aller Begleitpapiere noch
offene Fragen haben, steht Ihnen Ihr Fahrrad-Fachhändler ger-
ne zur Beantwortung zur Verfügung.
a
b
c
d
Wenn Sie dennoch mit Ihrem Kind am Straßenverkehr teilnehmen wollen,
müssen Sie die entsprechenden Vorschriften beachten. Weitere Informatio-
nen finden Sie im Kapitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme am
Straßenverkehr“.
2.1.2 Trekkingrad / ATB (a+b)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung, z.B. mit
aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen, dazu bestimmt, auf öf-
fentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Darüber
hinaus ist die Nutzung in leichtem Gelände z.B. auf Feld- und für den Fahr-
radverkehr freigegebenen Waldwegen möglich.
Zulässiges Gesamtgewicht 140 kg. Maximale Anhängelast 40 kg. Wird ein
Anhänger gezogen, reduziert sich das zulässige Gesamtgewicht um die
Anhängelast. Beispiel: Anhängelast 30 kg, zulässiges Gesamtgewicht des
Rades 110 kg. Für den ggf. montierten Gepäckträger gilt die maximale Ge-
wichtsbelastung, die darauf vermerkt ist.
Die hierzu erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgelie-
fert und muss vom Benutzer oder Fahrrad-Fachhändler regelmäßig über-
prüft und falls erforderlich instand gesetzt werden. Für jeden darüber
hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechni-
schen Hinweise dieser Bedienungsanleitung ist das Rad nicht konzipiert und
kann versagen. Für die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und
Fahrrad-Fachhändler nicht.
Diese Räder sind nicht für Wettkämpfe gleich welcher Art geeignet.
2.1.3 Mountainbike (MTB) / Crossbike (c)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu
bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Vor der Nutzung
auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschriebenen Einrichtungen
(siehe Kapitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme am Straßen-
verkehr“) vorhanden sein.
MTBs sind dazu bestimmt, im typischen Gelände, wie es z.B. auch bei
MTB-Marathons und Cross-Country-Rennen auftritt, gefahren zu werden.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrer, Gepäck (z.B. im Rucksack)
und Fahrrad zusammen 110 kg. Keine Kindersitz- und Anhängereignung!
Die für den Einsatz im Gelände (d) erforderliche sicherheitstechnische
Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fahrrad-
Fachhändler regelmäßig überprüft und falls erforderlich instand gesetzt
werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichtein-
haltung der sicherheitstechnischen Hinweise dieser Bedienungsanleitung ist
das Rad nicht konzipiert und kann versagen. Für die daraus resultierenden
Schäden haften Hersteller und Fahrrad-Fachhändler nicht.
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