oder Markennamen der jeweiligen Inhaber.
18.1 Information zur Akkuentsorgung
Akku-Entsorgung
Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV)
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Der Verbraucher ist dazu
verpflichtet, nicht mehr verwendete Batterien und Akkus ordnungsgemäß
zurückzugeben. Lassen Sie diese bitte nur über den Fachhandel oder durch
Batteriesammelstellen entsorgen. Hier leisten Sie einen konkreten Beitrag zum
Umweltschutz.
Seit 1998 verpflichtet die Deutsche Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger,
verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder speziell dafür
eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht).
Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien und Akkus unentgeltlich
zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen
(gesetzliche Rücknahmepflicht).
Der verbaute Li-Polymer Akku dieses Geräts ist mit dem nebenstehenden Zeichen,
bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und der Art des verwendeten Akkus
gekennzeichnet.
Akku ausbauen
a Bevor Sie Ihr ausgedientes Gerät zur Entsorgung geben, muss der Akku aus dem Gerät
entfernt werden.