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Aufbauanleitung – Berlin I - IV Seite 5/30
aufbauanleItung
3 bAutecHniscHe erfordernisse und brAndscHutzvorscHriften
3.1 Die Feuerstätte muss auf tragfähigem Untergrund
aufgestellt werden; bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen wie eine ausreichend
stabile Platte zur Lastenverteilung vorgenommen
werden.
3.2 Der Fußboden muss von der Vorderkante des
Feuerraums den folgenden Maßen entsprechend
aus nichtbrennbarem Material (Steinzeugfliesen o.ä.)
bestehen oder durch Beläge aus nichtbrennbaren
Baustoffen geschützt sein:
nach vorne: auf mindestens 50 cm
nach den Seiten: auf mindestens 30 cm
3.3 Der Raumheizer/Kaminofen muss seitlich und rück-
seitig zu Wänden aus brennbaren Baustoffen, zu
Einbaumöbeln und anderen brennbaren Produkten
mindestens 20 cm Abstand einhalten. Zur Feuerraum-
tür muss der Abstand wegen der durch die Glasscheibe
bedingten höheren Wärmeabstrahlung mindestens
80 cm betragen; bei 2-seitig belüftetem Strahlungs-
schutz kann der Abstand auf 40 cm verringert
werden.
3.4 Bei einer eventuellen Rauchrohrführung durch eine
Wand aus brennbarem Material muss eine 20 cm
dicke, nichtbrennbare allseitige Ummantelung (mit
geringer Wärmeleitfähigkeit) des Rauchrohrs vorge-
nommen werden.
3.5 Der Abgasstutzen hat einen Außendurchmesser von
16 cm. Das Verbindungsstück von diesem Stutzen
bis zum Schornstein/Rauchfang sollte möglichst kurz
sein; vorrangig gilt aber die unter Punkt 1 erwähnte
Schornstein/Rauchfangberechnung, bei der auch das
Verbindungsstück berücksichtigt wird. Bei Einsatz von
Rohrbögen sind entsprechende Reinigungsöffnungen
vorzusehen.
1 Holzbalken
2 Rauchrohr
2.5 Es ist sicherzustellen, dass die Feuerstätte genü-
gend Verbrennungsluft erhält. Auch diesbezüglich
ist dringend das rechtzeitige Einschalten des zustän-
digen Schornsteinfegers/Rauchfangkehrers erforder-
lich (siehe auch Punkt 3.6)
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