Wichtige Hinweise
• Nach dem Gerätesicherheitsgesetz ist der
Betreiber verpflichtet, sich anhand der Ge-
brauchsanweisung über die Handhabung
des Gerätes zu informieren.
Bitte die Gebrauchsanweisung sorgfältig
durchlesen und aufbewahren.
• Der Öl-Beistellherd ist nach »DIN geprüft
und -registriert«.
• Nur ein vom Fachmann angeschlossenes
Gerät bietet die Gewähr, daß die baurecht-
lichen Vorschriften und feuerpolizeilichen
Richtlinien eingehalten werden. Dies ist für
die einwandfreie Funktion und Ihre Sicher-
heit unbedingt erforderlich.
• Beim Betrieb von in Wohnräumen auf-
gestellten Einzelfeuerstätten, die ihre
Verbrennungsluft aus dem Aufstellungs-
raum beziehen, ist in jedem Falle für
ausreichende Frischluftzufuhr zu sor-
gen.
• Als Brennstoff nur extra leichtes Heizöl
»EL« nach DIN 51603 verwenden.
Benzin, Benzol, Spiritus, Schwer- oder
Schmieröle dürfen nicht verwendet wer-
den.
• Den Öl-Beistellherd nur im kalten Zustand
zünden.
• Verschmutztes Öl bzw. ölgetränktes Mate-
rial nur an dafür bestimmten Entsorgungs-
stellen abgeben.
Abb. 3
Öl-Beistellherd aufstellen
Das Aufstellen des Beistellherdes soll
grundsätzlich von einem Fachmann erfol-
gen. Dabei müssen die örtlichen bau- und
feuerpolizeilichen Vorschriften eingehal-
ten werden.
Für die einwandfreie Funktion und Sicher-
heit des Gerätes ist es unbedingt erforder-
lich:
– den Beistellherd waagrecht aufstellen
– fachgerecht an einen Schornstein an-
schließen
– das richtige Öl verwenden
– die Hinweise in dieser Gebrauchsanwei-
sung beachten.
Wichtig! Zu brennbaren und temperatur-
empfindlichen Wänden oder Möbeln einen
Mindestabstand von 20cm einhalten.
Beim Aufstellen zur Kontrolle Wasserwaa-
ge in die Längs- und Querrichtung auf die
Herdplatte legen.
Mit den höhenverstellbaren Schrauben am
Gerätesockel Bodenunebenheiten ausglei-
chen und die Anpassung zu den nebenste-
henden Möbeln vornehmen.