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Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile
Phones gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und
Afrika, sofern keine gesonderte Garantie vor Ort besteht.
Gemäß den nachfolgenden Vertragsbestimmungen
garantiert Nokia Corporation, Nokia Mobile Phones
(„Nokia”) in Bezug auf Material, Konstruktion und
Ausführung die Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes
(„Gerät”) zum Zeitpunkt des Erstkaufs:
1. Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den
Enderwerber des Geräts („Kunde”). Gesetzliche
Ansprüche des Kunden oder Ansprüche des Kunden
gegenüber dem Verkäufer/Händler des Gerätes werden
hierdurch weder ausgeschlossen noch beschränkt.
2. Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem
Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts durch den
Erstkunden. Im Falle des Weiterverkaufs oder
anderweitigen Wechsels des Eigentümers/Verwenders
läuft die Garantie für die noch verbleibende Zeit der
Frist von zwölf Monaten weiter. Im Übrigen bleibt sie
unberührt. Diese beschränkte Herstellergarantie ist nur
gültig und durchsetzbar in den folgenden Ländern:
Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische
Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland,
Litauen, Makedonien, Malta, Norwegen, Polen,
Rumänien, Slowakei, Slovenien, Schweiz und Türkei.
3. Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte
nach alleiniger Wahl Nokias entweder durch Nokia
oder den autorisierten Kundendienst repariert bzw.
ersetzt. Der Kunde erhält von Nokia entweder das
reparierte Gerät oder ein funktionsfähiges Ersatzgerät
zurück. Ausgetauschte Teile oder Ausstattungsteile
gehen in das Eigentum von Nokia über.
4. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine
verlängerte bzw. erneute Garantiefrist.
5. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte
Abdeckungen oder anderweitig personalisierte Teile. In
Fällen, bei denen die SIM-Netzverriegelung zu öffnen
oder zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor
Reparatur bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten,
sich wegen des Öffnens bzw. Verschließens der SIM-
Netzverriegelung an den Netzbetreiber zu wenden.
6. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale
Abnutzungserscheinungen. Des Weiteren kommt diese
beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
a) der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung,
unsachgemäße Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder
extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw.
kurzfristige Schwankungen entsprechender Einflüsse
oder auf Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw.
Anschlussversuche, unbefugtes Öffnen bzw.
Reparieren, Reparaturversuche mit nicht zugelassenen
Ersatzteilen, Fehlbedienung, unsachgemäße
Installation, Unfälle, Naturgewalten, Verschütten von
Nahrungsmitteln oder Getränken, chemische
Einwirkung oder andere äußere Einwirkungen, auf die
Nokia keinen Einfluß nehmen kann, zurückzuführen ist
(u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen wie z.B.
Batterien und Akkus, die zwangsläufig eine nur
begrenzte Lebensdauer haben, sowie Beschädigungen
der Antenne ausgenommen), es sei denn der Mangel
beruht unmittelbar auf einem Material-,
Konstruktions- oder Fabrikationsfehler;
b) der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen
nach Auftreten innerhalb der Garantiezeit bei Nokia
oder dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
c) das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach
Auftreten des Mangels innerhalb der Garantiezeit bei
Nokia oder dem autorisierten Kundendienst eingereicht
wird;
d) die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-
Nummer des Geräts entfernt, abgekratzt,
durchgestrichen oder verändert wurde bzw. unleserlich
ist;
e) der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz
verursacht wurde;
f) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass das Gerät
mit einem nicht von Nokia hergestellten und
gelieferten Teil verwendet bzw. an ein solches Teil
angeschlossen oder anderweitig bestimmungswidrig
verwendet wurde;
g) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass der Akku
kurzgeschlossen oder die Versiegelung der Akku-
Umhüllung zerbrochen oder manipuliert wurde, oder
dadurch, dass der Akku für ein nicht
bestimmungsgemäßes Gerät verwendet wurde; oder
wenn
h) die Software des Geräts aufgrund veränderter
Netzparameter zu aktualisieren ist.
7. Zur Geltendmachung dieser beschränkten Garantie hat
der Kunde entweder eine leserliche und unabgeänderte
Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und
Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,
Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere
Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage
beim Verkäufer/Händler, eine leserliche und
unabgeänderte Kaufquittung mit den entsprechenden
Daten.
8. Diese eingeschränkte Garantie stellt das einzige und
ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber
Nokia sowie Nokias einzige und ausschließliche
Haftung gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.
Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese
eingeschränkte Garantie ersetzt alle anderweitigen
Garantien und Haftungserklärungen, sollten diese in
mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben worden
bzw. auf (nicht zwingend anwendbare) gesetzliche
Bestimmungen, vertragliche Bestimmungen oder
unerlaubte Handlung zurückzuführen sein. Nokia
haftet in keinem Fall für Neben-, Folge- oder
mittelbare Schäden, Kosten oder Aufwendungen. Ist
der Kunde eine juristische Person, so übernimmt Nokia
auch keinerlei Haftung für unmittelbare Schäden,
Kosten oder Aufwendungen.
9. Änderungen dieser beschränkten Garantie bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nokia.
BESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
FÜR BESTIMMTE LÄNDER EUROPAS UND AFRIKAS
9359977/02
3310_de.qxd 12.12.2001 13:02 Page 1
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