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Zu beachtende Vorschriften
Örtliche und baurechtliche Vorschriften
Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschlie-
ßen. Die länderspezifischen Vorschriften sind zur
sicheren Installation des Verbindungsstückes zu
beachten.
Das verwendete Verbindungsstück muss eine
Reinigungsöffnung besitzen.
Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens
ist von einem Fachmann durchzuführen.
Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsicht-
liche Zulassung des Deutschen Instituts für Bau-
technik (DIBt) für raumluftunabhängigen Betrieb.
Der Kaminofen kann auf Grund seiner bau-
aufsichtlichen Zulassung ohne zusätzliche
Sicherheitseinrichtung gleichzeitig mit einer
zugelassenen Lüftungsanlage betrieben wer-
den.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die
selbsttätig schließt, somit ist er bei raumluftabhän-
giger Verbrennungsluftzuführung zugelassen für
den Anschluss an mehrfach belegte Schornsteine.
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise sind die
Abgase der Feuerstätte in einen einfach belegten
Schornstein oder in einen Abgasschacht eines ein-
fach belegten Luft- Abgas-Schornsteins einzuleiten.
Die Abgase dürfen auch in mehrfach belegte Ab-
gasanlagen eingeführt werden, wenn sich alle an-
geschlossenen Feuerstätten in der gleichen Nut-
zungseinheit bzw. im selben Wirkungsbereich der
Lüftungsanlage befinden. Abweichungen im Einzel-
fall besprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Be-
zirksschornsteinfegermeister.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN
13384 -1 und -2 bzw. nach den länderspezifischen
Vorschriften.
Der Schornstein muss der Temperaturklasse T400
entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb
mit Scheitholz / Holzbrikett:
Nennwärmeleistung .........................................
5,0 / 5,0 kW
Abgasmassenstrom ...................................... 4,5 / 5,6 g/s
Abgastemperatur am Stutzen................... 330 / 320 °C
Mindestförderdruck
bei Nennwärmeleistung ..................................
12 / 12 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Der Kaminofen kann sowohl konventionell, raum-
luftabhängig, als auch raumluftunabhängig betrie-
ben werden.
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausrei-
chend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für
eine einwandfreie Funktion des Kaminofens ist ein
notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom von
10,92 m³/h zu berücksichtigen.
Raumluftunabhängiger Verbrennungs-
luftanschluss
Die Verbrennungsluft muss bei raumluftunabhängi-
ger Betriebsweise von außen über eine dichte Lei-
tung oder über ein LAS-System zugeführt werden.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Bezirksschorn-
steinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbe-
trieb des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr ab-
sperrbar sein. Dies kann durch eine Absperrklappe
in der Verbrennungsluftleitung oder durch die Luft-
schieber am Kaminofen geschehen. Bei Einsatz ei-
ner Absperrklappe, muss diese mit AUF/ZU eindeu-
tig gekennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an
kalten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb
nicht verschlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m
ausgeführt, so muss der rechnerische Nachweis für
die Verbrennungsluftversorgung erbracht werden.
Bei sehr niedrigen Außentemperaturen kann es zu
Kondensation an der Verbrennungsluftleitung
kommen. Aus diesem Grunde ist sie mit geeigne-
tem Dämmstoff zu isolieren. Beachten Sie die
Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauhand-
werks.
Wir empfehlen Ihnen aus dem Olsberg-Sortiment die
Verbrennungsluftrohre mit Dichtlippe.
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