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Garantie
SAGEM SA
ist der führende europäische Hersteller von Faxge-
räten und bietet eine komplette Produktpalette von Faxgeräten
mit Internetzugang, SMS und Multifunktionalität an. Diese Pro-
duktpalette deckt die verschiedenen Bedürfnisse von Privat- und
Firmenkunden ab.
Im Falle von Fragen oder einer Fehlfunktion steht Ihnen unser
Call Center zur Verfügung. Die Telefonnummern fi nden Sie auf
der Rückseite dieser Bedienungsanleitung.
A Für das Gerät gilt zunächst einmal eine gesetzliche Sachmängel-
gewährleistung, die in Deutschland und Österreich, jedoch nicht
in der Schweiz, 24 Monate gültig ist. Deren genauer Inhalt und
Umfang ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf
den mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher
geregelt. Zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelgewährleistungs-
frist übernimmt SAGEM Communication bis zu maximal einem
Jahr ab Kaufdatum die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für
ein Gerät, das frei von Fabrikationsfehlern ist. Während dieses
Garantiezeitraums wird das fehlerhafte Gerät kostenlos repariert.
Der Kunde hat das fehlerhafte Gerät jedoch auf seine Kosten an
die ihm vom Kundendienst der SAGEM Communication angege-
bene Adresse zurückzuschicken. Die Reparatur erfolgt auf keinen
Fall in den Räumlichkeiten des Kunden, es sei denn, dass mit
diesem ein spezieller Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Hersteller-
garantie unberührt.
B Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung
der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere Einwir-
kungen (Überspannung, Brand, Erschütterung, Wasserschäden
jeglicher Art usw.), auf einen von der SAGEM Communication
nicht schriftlich genehmigten Umbau der Geräte, auf eine un-
terlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung
oder Pfl ege der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für
die Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten
Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte
und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Reparatur oder
eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der
SAGEM Communication nicht ermächtigten Person vorgenom-
men wurde,
die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der
Zubehörteile,
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte
Verpackung der an die SAGEM Communication zurückgesende-
ten Geräte zurückzuführen sind,
die Lieferung neuer Softwareversionen,
Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der
SAGEM Communication geänderten oder hinzugefügten Geräts
oder Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung
der SAGEM Communication geänderten oder hinzugefügten
Software,
Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf
die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten
verwendet wird um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur
Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurück-
zuführen sind, insbesondere:
· Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Ver-
bindung zum Internet wie z. B. Unterbrechungen der Zugangs-
netze, der Zusammenbruch der Leitung des Abonnenten oder
seines Gesprächspartners,
· Übertragungsprobleme (unzureichende geographische Abde-
ckung des Gebietes durch die radioelektrischen Sender, Interfe-
renzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität
der Telefonleitungen...),
· Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzer-
geräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes,
Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem
den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie
Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der Generalü-
berholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die
Kosten für die Arbeiten zur Generalüberholung auf jeden Fall zu
Lasten des Kunden gehen.
C In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der
Garantiefrist erhält der Kunde vom jeweils autorisierten Service-
center eine Mitteilung über die jeweiligen Reparaturpauschalen.
Nach Bestätigung wird die Reparatur durchgeführt und der Kun-
de erhält das Gerät mit Berechnung inklusive der Versandkosten
vom Service Center zurück.
Nicht von der Herstellergarantie abgedeckt sind Fehlfunktionen
durch die Verwendung von nicht von SAGEM Communication
freigegebenen Verbrauchsmaterialien und Zubehör sowie Schäden
durch die Beseitigung dieser Störung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem
Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen
wurde und ist auf sämtliche in Deutschland, Österreich oder der
Schweiz verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser Be-
stimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift
des nationalen Rechts verstoßen, ist diese Bestimmung nicht
anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt
hiervon unberührt.
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