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Elektronikgeräten in der Region
Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und
Elektronikgeräte verkaufen, sind
verpflichtet, bei der Lieferung von
Neugeräten Altgeräte desselben Typs, die
im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie die Neugeräte erfüllen, kostenlos vom
Endverbraucher zurückzunehmen. Dies
gilt auch bei der Lieferung von neuen
Elektro- und Elektronikgeräten oder beim
Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² verkauft,
verpflichtet, Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (Elektrokleingeräte), im
Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe
kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
abhängig gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und
Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an
Ihre Gemeindeverwaltung.
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