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Gewährleistung
Gewährleistung/Garantie
Gewährleistungsbestimmungen
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von max. 2 Jah-
ren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf die Behebung
von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des Fahrrades beschränkt. Auf
Rahmen und Gabel wird darüber hinaus eine 10-jährige Gewährleistung auf Bruchsi-
cherheit gegeben. Die Erfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des
Fahrrades. Unsere Gewährleistung ist für Sie kostenlos. Wir gewähren eine Garantie von
einem Jahr ab Kaufdatum auf den Akku. Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbei-
tungsfehler und nur bei Vorlage des Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums für ein
Jahr. Die Garantie gilt nicht, wenn wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungs-
fehler festgestellt werden.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kundendienst
und umfasst:
Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ausgetauschte Bauteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die
Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung ist der
Gewährleistungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrrad zu keinem anderen, als in der Bedie-
nungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsgemäße Verwen-
dung).
4. Wenn das Elektrofahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden
ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung
stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsan-
spruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des Elektrofahrrades (Bedienungsan-
leitung) nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten
Störungen steht.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Be-
triebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entste-
hen.
alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw., die
die Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
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