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GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsbedingungen
Die Firma SFM GmbH erbringt im Rah-
men ihrer gesetzlichen Gewährleistungs-
verpichtungen im Falle eines auftretenden
Mangels folgende Leistungen über den
autorisierten SFM Händler (Verkäufer) an
den Käufer:
1. Die Firma SFM GmbH beseitigt, über den
autorisierten SFM Händler (Verkäufer),
in einem Zeitraum von 24 Monaten ab
Übergabe des Fahrzeuges an den End-
kunden, die auftretenden Mängel, die
auf Material- oder Herstellungsfehler be-
ruhen, durch Reparatur oder Austausch
des betroffenen Teiles gemäß den ge-
setzlichen Gewährleistungsregelungen.
Sie kann die verlangte Reparatur bzw.
den Austausch des mangelbehafteten
Teiles verweigern, wenn dies nur mit un-
verhältnismäßigen Kosten möglich ist. In
diesem Fall kann die Firma SFM GmbH
über den autorisierten SFM Händler
(Verkäufer) den Mangel durch die jeweils
andere Möglichkeit der Nacherfüllung
beheben. Sind beide Arten der Nach-
erfüllung nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich, kann die Firma SFM
GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) die Nacherfüllung
insgesamt verweigern. Dem Kunden ste-
hen dann die gesetzlichen Ansprüche
zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
der Firma SFM
GmbH über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
wird die ab Lieferung des Fahrzeuges an
den Kunden laufende Gewährleistungs-
frist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt blei-
ben Abnutzungserscheinungen in Fol-
ge des normalen Gebrauches sowie
Abnutzungen durch unsachgemäße
Handhabung und unsachgemäßen Ge-
brauch. Oxydation und Korrosion werden
aufgrund von Umwelteinüssen hervor-
gerufen und stellen ebenfalls keinen dem
Gewährleistungsrecht unterfallenden
Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährlei-
stungsanspruch bei: Manipulation des
Fahrzeuges, Anbau einer anderen Aus-
puffanlage, Änderung der Getriebe-, Se-
kundärübersetzung und bei Anbau von
Zubehör und Ersatzteilen, welche nicht
von der Firma SFM GmbH freigegeben
wurden. Ebenfalls zu einem Verlust des
Gewährleistungsanspruches führen Ein-
griffe durch eine nicht von der Firma SFM
GmbH autorisierte Werkstatt, sowie die
Nichteinhaltung der Wartungsintervalle
bei einem autorisierten SFM Händler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles
hat der Käufer dem Verkäufer das ord-
nungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
vorzulegen.
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
einen Überblick über die durchschnitt-
lichen Grenzen der jeweiligen Verschleiß-
teile:
GEWÄHRLEISTUNG
Verschleißteile Verschleißgrenzen
Reifen, Schläuche je nach Fahrweise, Belastung und Luftdruck kann die Verschleißgrenze schon
bei 500 km oder früher erreicht sein.
Schmierstoffe bei jedem Wartungsintervall.
Leuchtmittel, Glühbirnen je nach Fahrbahnbeschaffenheit / Fahrbahnunebenheiten reduziert sich die
Lebensdauer, dies kann bereits ab 500 km der Fall sein.
Bremsbeläge, Bremsklötze je nach Fahrweise und Belastung können diese bei 1500 km verschlissen sein,
im Gelände auch früher.
Dichtringe, Dichtmittel, O-Ringe,
Wellendichtringe
müssen um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten bei jedem
Wartungsintervall oder bei Bedarf ersetzt werden.
Öle, Luftlter, Dichtheitskontrolle des
Schmiersystems
bei der ersten Inspektion nach 1000 km dann bei allen Wartungsintervallen (alle
3000 km / 6000 km). Ölstand vor jeder Fahrt prüfen.
Radlager, Lenkungslager, Wellendichtringe der
Gabel, Radnabe, Gabelholme
je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Pege ist ein Verschleiß ab 1500
km möglich. Verschmutzung setzt die Lebensdauer herab. Nicht mit dem
Hochdruckreiniger waschen!
Schwingenlager je nach Belastung und Pege ab 1500 km.
Tachowellen / Kabel, Tachoantriebe je nach Pege ab 500 km.
Verkleidungsscheiben, Verkleidungsteile werden bei der Reinigung mit einem falschen Reinigungsmittel sofort matt oder
die Oberäche verkratzt.
Verschleißteileliste
3737
Speedjet R
36
Speedjet R
20

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