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Mehrfrequenzwahlverfahren: Das Mehrfrequenzwahlverfahren ist
das moderne Wählverfahren. Jeder Zifferntaste ist ein anderer
Ton zugeordnet.
Nebenstellenanlage (PABX), Kennziffer für Amtsholung:
Nebenstellenanlagen sind in allen größeren Betrieben üblich.
Sie bilden eine Art internes Telefonnetz. Um einen Anschluss
an das öffentliche Netz zu erhalten, muss man eine Kennzif-
fer für die Amtsholung wählen.
Papier: Standard-A4-Papier 210×297 mm, 80 g/m²
Polling: siehe Abrufempfang
Rufnummernerkennung: Wenn Sie einen Anruf erhalten, wird die
Telefonnummer des Anrufers angezeigt (nur für Deutschland
und Österreich).
Senderkennung: Name und Telefonnummer des Benutzers kön-
nen beinahe auf jedem Faxgerät eingegeben werden. Diese
Senderkennung wird mit dem Sendebericht ausgedruckt und
erscheint auch auf dem Gerät des Faxpartners.
Speicher: In diesem Speicher werden Faxe, die nicht ausgedruckt
wurden, aufgezeichnet.
Tonerkartusche: Enthält das schwarze Pulver, den sogenannten
Toner, der mittels Hitze auf Papier aufgetragen wird. Sind am
Ausdruck helle Streifen, geht der Tonervorrat zu Ende. An-
fangs kann die Kartusche noch geschüttelt werden; sie muss
aber in der Folge ersetzt werden.
Zusätzliches Gerät, zusätzliches Telefon: Sie können Ihr Faxgerät
mit zusätzlichen Einrichtungen wie Schnurlostelefonen,
Anrufbeantwortern usw. verwenden, die an einer einzigen
Telefonleitung angeschlossen sind.
Garantie
ACHTUNG !
Anfang April hat SAGEM Communication Austria GmbH
die Faxgeräteaktivität der Firma Philips aufgekauft (siehe auch
www.fax.philips.com oder www.sagem.com für weitere Infos).
SAGEM Communication Austria GmbH ist seither der füh-
rende europäische Hersteller von Faxgeräten und bietet eine
komplette Produktpalette von Faxgeräten mit Internetzugang,
SMS und Multifunktionalität an. Diese Prokuktpalette deckt
die verschiedenen Bedürfnisse unserer Privat- und Firmen-
kunden ab. Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an
Ihren Verkäufer, der Sie beraten wird, und legen diesem den
Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von diesem erhalten haben.
Haben Sie das Gerät direkt bei der SAGEM Communication
Austria GmbH gekauft, so gelten die folgenden Bestimmun-
gen:
A Für das Gerät gilt zunächst einmal die sechsmonatige gesetz-
liche Sachmängelgewährleistung, deren genauer Inhalt und
Umfang in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf
den mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher-
geregelt ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewähr-
leistungsfrist, d.h. also in der Regel nach Ablauf von sechs
Monaten ab Lieferung, übernimmt die SAGEM
Communication Austria GmbH bis zu maximal einem Jahr ab
Lieferung die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für die Frei-
heit des Geräts von Fabrikationsfehlern. Während dieses zu-
sätzlichen Garantiezeitraumes wird das fehlerhafte Gerät kos-
tenlos repariert. Der Kunde hat das fehlerhafte Gerät jedoch
auf seine Kosten an die ihm vom Kundendienst der SAGEM
Communication Austria GmbH (die Telefonnummer steht auf
dem Lieferschein) angegebene Adresse zurückzuschicken. Die
Reparatur erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkeiten des
Kunden, es sei denn, daß mit diesem ein spezieller Wartungs-
vertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewähr-
leistungsfrist ist die SAGEM Communication Austria GmbH
bis zu maximal einem Jahr ab Lieferung ausschließlich verpflich-
tet, das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Bedingungen
kostenlos zu reparieren. Ansprüche aus der gesetzlichen
Sachmängelgewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht
mehr. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche aus
sonstigem Rechtsgrund, es sei denn, die Schadensursache be-
ruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es wurde eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt. In letzterem Fall beschränkt
sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden.
B Von der Garantie ausgeschlossen sind
o Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichtein-
haltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf
äußere Einwirkungen (Blitzschlag, Brand, Erschütterung,
Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von der
SAGEM Communication Austria GmbH nicht schriftlich
genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlassene
Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder
Pflege der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen
für die Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit un-
geeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen
für die Geräte und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine
Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind,
die von einer von der SAGEM Communication Austria
GmbH nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde,
o die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung
der Zubehörteile,
o Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte
Verpackung der an die SAGEM Communication Austria
GmbH zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
o die Lieferung neuer Softwareversionen,
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