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Gewährleistungen und Bestimmungen ausschließlich für Österreich
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das Sagemcom Helpdesk
wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen.
Sagemcom übernimmt keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus
resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das Sagemcom Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
Sagemcom übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 -vierundzwanzig- Monaten
(3 -drei- Monate für Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und nach eigenem
Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten, die
auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit Sagemcom einen Wartungsvertrag über das Gerät
abgeschlossen hat, gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden keine
Gerätereparaturen im Hause des Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät
an die Adresse zurückschikken, die er vom Händler oder vom Sagemcom Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein
Kaufbeleg (ohne Änderungen, Notizen oder unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist,
dass für das Produkt noch ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg beigelegt, legt
die Sagemcom-Reparaturwerkstatt das Produktionsdatum als Referenz für den
Garantiestatus des Produkts zugrunde. Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen,
gewährt Sagemcom keinerlei implizite oder explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt
aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw. materielle oder
immaterielle Beschädigungen außerhalb des vorliegenden Garantierahmens.
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Art des Missbrauchs:

Zum Beispiel antisemitische Inhalte, rassistische Inhalte oder Material, das zu einer Gewalttat führen könnte.

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