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RENNRAD | BEDIENUNGSANLEITUNG 2017BEDIENUNGSANLEITUNG 2017 | RENNRAD
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IN ÖSTERREICH
Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Fahrradver-
ordnung (Stand: März 2014). Allgemeines:
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen (a), mit
denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s
2
bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird,
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen,
3. mit weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmateria-
lien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit
einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm
2
; die Rückstrahler dürfen
mit dem Scheinwerfer (b) verbunden sein,
4. mit roten, nach hinten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien,
die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm
2
; die Rückstrahler dürfen mit
dem Scheinwerfer verbunden sein,
5. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige
Einrichtungen ersetzt werden,
6. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder
gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit nach beiden Seiten wir-
kenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen
der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von
mindestens 20 cm
2
,
7. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für
jede weitere Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrich-
tung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahr-
bahn muss die Bremsverzögerung - unbeschadet des Abs. 1 Z 1 - einen Wert
erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.
(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht (c) mit einem Dynamo betrieben wer-
den, gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass die dort genannte Wirkung ab einer
Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muss.
(4) Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbun-
denen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgel-
bem, ruhendem Licht mit einer Lichtsrke von mindestens 100 cd beleuch-
tet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtsrke von mindestens 1
cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung
entfallen.
SACHMÄNGELHAFTUNG UND GARANTIE
Ihr SCOTT-Bike wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom SCOTT-
Fachhändler vollständig endmontiert übergeben.
Während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf
die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel
auftreten, ist Ihr SCOTT-Fachhändler der Ansprechpartner.
Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwen-
dig, dass Sie den Kaufbeleg, den SCOTT-Fahrradpass, das SCOTT-Übergabe-
protokoll und die Inspektionsnachweise vorlegen. Bewahren Sie diese deshalb
sorgfältig auf.
Für eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit Ihres SCOTT-Bikes dürfen Sie es
nur gemäß seinem Einsatzzweck (siehe Kapitel „Bestimmungsgemäße Nutzung
Ihres SCOTT-Bikes“ und im SCOTT-Fahrradpass) benutzen. Beachten Sie die zu-
lässigen Gewichtsangaben, die im SCOTT-Fahrradpass angegeben sind. Weiter-
hin müssen die Montagevorschriften der Hersteller (vor allem Drehmomente bei
Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Beachten Sie die in diesem Handbuch und in den weiteren beiliegenden An-
leitungen ggf. aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten (siehe Kapitel „SCOTT-
Service- und Wartungszeitplan“) bzw. den unter Umständen nötigen Austausch
sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Bremsen usw.
GEFAHR!
G
Beachten Sie, dass Zubehör die Eigenschaften des SCOTT-Bikes stark be-
einflussen kann. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind oder Fragen haben,
wenden Sie sich an Ihren SCOTT-Fachhändler.
HINWEIS!
I
Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifiziert haben,
z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Erkundigen Sie sich nach den Rege-
lungen in Ihrem Land.
b ca
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Scott Road Bikes - 2017 Bedienungsanleitung - Englisch - 64 seiten

Scott Road Bikes - 2017 Bedienungsanleitung - Französisch - 64 seiten


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