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PFLEGE
Pege / Pegemittel
Pegemittel
Der E-Roller sollte bei Bedarf mit handels-
üblichen Konservierungs- und Pegemitteln
gepegt werden.
- Korrosionsgefährdete Teile vorsorglich
und vor allem im Winter regelmäßig
mit Konservierungs- und Pegemitteln
behandeln.
ACHTUNG
Für Kunststoffteilen keine silikonhal-
tigen Pegemittel und Lackpoliermittel
verwenden.
- Rahmen und Alu-Teile nach längeren
Fahrten gründlich reinigen und mit einem
handelsüblichen Korrosionsschutzmittel
konservieren.
Winterbetrieb und Korrosionsschutz
HINWEIS
Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir
Sie, Pegemittel sparsam anzuwenden und
nur solche zu gebrauchen, die als umwelt-
freundlich gekennzeichnet sind.
Wird der E-Roller in den Wintermonaten
benutzt, können durch Streusalze beträcht-
liche Schäden auftreten.
ACHTUNG
Kein warmes Wasser verwenden – ver-
stärkte Salzeinwirkung.
- E-Roller nach Fahrtende sofort mit kaltem
Wasser reinigen.
- E-Roller gut trocknen.
- Korrosionsgefährdete Teile vor dem
Betrieb mit Korrosionsschutzmitteln auf
Wachsbasis behandeln und dies ggf.
mehrmals wiederholen.
Lackschäden ausbessern
Kleine Lackschäden sofort mit einem Lack-
stift ausbessern.
Reifenpege
Wenn der E-Roller über einen längeren
Zeitraum nicht benutzt wird, empehlt es
sich, den E-Roller so abzustellen, dass die
Reifen unbelastet sind.
E-Roller bzw. Bereifung nicht über einen
längeren Zeitraum in zu warmen Räumen
– wie Heizungskeller – aufbewahren.
ACHTUNG
Die Reifenprolstärke darf 1 mm nicht
unterschreiten.
Das Befahren von Randsteinen, scharf-
kantigen Hindernissen, Bodenver-
tiefungen, Schlaglöchern usw., kann
Schäden an der Felge bzw. am Reifen
(Leinwandriss) verursachen, wobei ein
zu niedriger Reifendruck dafür ursäch-
lich sein kann.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht
dafür nicht.
HINWEIS
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der eu-
ropäischen Richtlinie 2002/96/EU in natio-
nales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dür-
fen nicht mit dem Hausmüll entsorgt wer-
den.
Der Verbraucher ist gesetzlich verpich-
tet, elektrische und elektronische Geräte
am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstel-
len oder an den SFM Bikes- Fachhändler
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt
das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, weist auf
diese Bestimmung hin:
Entsorgung
Mit der Wiederverwertung, der stofichen
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
wertung von Altgeräten leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
In Deutschland gelten oben genannte Ent-
sorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
für Batterien und Akkus entsprechend.
Akkus unterliegen der Entsorgungspicht,
sie enthalten giftige Schwermetalle und
unterliegen deshalb der Sondermüllbe-
handlung. Der SFM Bikes- Fachhändler
übernimmt die Entsorgung.
Ladegerät
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend
der in Ihrem Land geltenden Umweltvor-
schriften. Elektrische Abfälle dürfen nicht
zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt
werden.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kom-
munalbehörde oder Ihrem SFM Bikes-
Fachhändler. Wenn das Gebrauchsende
erreicht ist, machen Sie das ausgediente
Gerät unbrauchbar, indem Sie den Netz-
stecker aus der Steckdose ziehen und das
Stromkabel durchtrennen.
Übrige Komponenten
Entsorgen Sie die Komponenten entspre-
chend der in Ihrem Land geltenden Um-
weltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusammen
mit Haushaltsabfällen entsorgt werden.
Wenden Sie sich für Ratschläge bezüglich
des Recyclings an Ihre Kommunalbehöde
oder Ihren SFM Bikes- Fachhändler.
Lithium-Ionen (Li-Ion)
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