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GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsbedingungen
Die Firma SFM Bikes Distribution GmbH
erbringt im Rahmen ihrer gesetzlichen
Gewährleistungsverpichtungen im Falle
eines auftretenden Mangels folgende Leis-
tungen über den autorisierten SFM Händler
(Verkäufer) an den Käufer:
1. Die Firma SFM Bikes Distribution GmbH
beseitigt, über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer), in einem Zeitraum
von 24 Monaten ab Übergabe des
Fahrzeuges an den Endkunden, die
auftretenden Mängel, die auf Materi-
al- oder Herstellungsfehler beruhen,
durch Reparatur oder Austausch des
betroffenen Teiles gemäß den gesetz-
lichen Gewährleistungsregelungen. Sie
kann die verlangte Reparatur bzw. den
Austausch des mangelbehafteten Teiles
verweigern, wenn dies nur mit unver-
hältnismäßigen Kosten möglich ist. In
diesem Fall kann die Firma SFM Bikes
Distribution GmbH über den autorisier-
ten SFM Händler (Verkäufer) den Man-
gel durch die jeweils andere Möglichkeit
der Nacherfüllung beheben. Sind beide
Arten der Nacherfüllung nur mit unver-
hältnismäßigen Kosten möglich, kann
die Firma SFM Bikes Distribution GmbH
über den autorisierten SFM Händler
(Verkäufer) die Nacherfüllung insgesamt
verweigern. Dem Kunden stehen dann
die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum der Firma
SFM
Bikes Distribution GmbH über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
wird die ab Lieferung des Fahrzeuges an
den Kunden laufende Gewährleistungs-
frist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt
bleiben Abnutzungserscheinungen in
Folge des normalen Gebrauches sowie
Abnutzungen durch unsachgemäße
Handhabung und unsachgemäßen
Gebrauch. Oxydation und Korrosion
werden aufgrund von Umwelteinüssen
hervorgerufen und stellen ebenfalls
keinen dem Gewährleistungsrecht un-
terfallenden Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährlei-
stungsanspruch bei: Manipulation des
Fahrzeuges, Anbau einer anderen Aus-
puffanlage, Änderung der Getriebe-, Se-
kundärübersetzung und bei Anbau von
Zubehör und Ersatzteilen, welche nicht
von der Firma SFM Bikes Distribution
GmbH freigegeben wurden.
Ebenfalls zu einem Verlust des Gewähr-
leistungsanspruches führen Eingriffe
durch eine nicht von der Firma SFM
Bikes Distribution GmbH autorisierte
Werkstatt, sowie die Nichteinhaltung der
Wartungsintervalle bei einem autorisier-
ten SFM Händler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles
hat der Käufer dem Verkäufer das ord-
nungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
vorzulegen.
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
einen Überblick über die durchschnitt-
lichen Grenzen der jeweiligen Ver-
schleißteile:
Verschleißteile Verschleißgrenzen
Reifen, Schläuche, Felgen
je nach Fahrweise, Belastung und Luftdruck kann die Verschleissgrenze schon bei 500 km
oder früher erreicht sein.
Laufräder, Naben
je nach Fahrweise, Belastung und Luftdruck kann die Verschleissgrenze schon bei 500 km
oder früher erreicht sein. Oxidation ist ein Pegemangel!
Gabel Kontrolle bei jeder Wartung.
Leuchtmittel, Glühbirnen,
Elektroanlage, Steuerelektronik
je nach Fahrbahnbeschaffenheit / Fahrbahnunebenheiten reduziert sich die Lebensdauer,
dies kann bereits nach 500 km der Fall sein.
Bremsbeläge je nach Fahrweise und Belastung können diese bei 500 km verschlissen sein.
Wellendichtringe am Motor und den
Rädern
je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Pege ist ein Verschleiß ab 500 km möglich. Ver-
schmutzung setzt die Lebensdauer herab. Kontrolle bei jeder Wartung. Nicht mit dem Hoch-
druckreiniger waschen!
Radlager, Lenkungslager
je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Pege ist ein Verschleiss ab 500 km möglich
Verschmutzung der Radnabe setzt die Lebensdauer herab. Kontrolle bei jeder Wartung.
Nicht mit dem Hochdruckreiniger waschen!
Kabelverbindungen, Schalter je nach Pege ab 500 km. Kontrolle bei jeder Wartung.
GEWÄHRLEISTUNG
Verschleißteileliste
35
Prima E
34
Prima E
19

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