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GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsbedingungen
Die Firma SFM GmbH erbringt im Rah-
men ihrer gesetzlichen Gewährleistungs-
verpichtungen im Falle eines auftretenden
Mangels folgende Leistungen über den
autorisierten SFM Händler (Verkäufer) an
den Käufer:
1. Die Firma SFM GmbH beseitigt, über
den autorisierten SFM Händler (Verkäu-
fer), in einem Zeitraum von 24 Monaten
ab Übergabe des Fahrzeuges an den
Endkunden, die auftretenden Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfeh-
ler beruhen, durch Reparatur oder Aus-
tausch des betroffenen Teiles gemäß
den gesetzlichen Gewährleistungsrege-
lungen. Sie kann die verlangte Reparatur
bzw. den Austausch des mangelbehaf-
teten Teiles verweigern, wenn dies nur
mit unverhältnismäßigen Kosten mög-
lich ist. In diesem Fall kann die Firma
SFM GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) den Mangel durch
die jeweils andere Möglichkeit der Nach-
erfüllung beheben. Sind beide Arten der
Nacherfüllung nur mit unverhältnismä-
ßigen Kosten möglich, kann die Firma
SFM GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) die Nacherfüllung
insgesamt verweigern. Dem Kunden ste-
hen dann die gesetzlichen Ansprüche
zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
der Firma SFM
GmbH über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
wird die ab Lieferung des Fahrzeuges an
den Kunden laufende Gewährleistungs-
frist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt blei-
ben Abnutzungserscheinungen in Folge
des normalen Gebrauches sowie Abnut-
zungen durch unsachgemäße Handha-
bung und unsachgemäßen Gebrauch.
Oxydation und Korrosion werden auf-
grund von Umwelteinüssen hervorge-
rufen und stellen ebenfalls keinen dem
Gewährleistungsrecht unterfallenden
Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährlei-
stungsanspruch bei: Manipulation des
Fahrzeuges, Anbau einer anderen Aus-
puffanlage, Änderung der Getriebe-,
Sekundärübersetzung und bei Anbau
von Zubehör und Ersatzteilen, welche
nicht von der Firma SFM GmbH frei-
gegeben wurden. Ebenfalls zu einem
Verlust des Gewährleistungsanspruches
führen Eingriffe durch eine nicht von der
Firma SFM GmbH autorisierte Werkstatt,
sowie die Nichteinhaltung der Wartungs-
intervalle bei einem autorisierten SFM
Händler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles
hat der Käufer dem Verkäufer das ord-
nungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
vorzulegen.
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
einen Überblick über die durchschnitt-
lichen Grenzen der jeweiligen Ver-
schleißteile:
GEWÄHRLEISTUNG
Verschleißteile Verschleißgrenzen
Reifen, Schläuche je nach Fahrweise, Belastung und Luftdruck kann die Verschleißgrenze schon
bei 500 km oder früher erreicht sein.
Schmierstoffe bei jedem Wartungsintervall.
Leuchtmittel, Glühbirnen je nach Fahrbahnbeschaffenheit / Fahrbahnunebenheiten reduziert sich die
Lebensdauer, dies kann bereits ab 500 km der Fall sein.
Bremsbeläge, Bremsklötze je nach Fahrweise und Belastung können diese bei 1500 km verschlissen sein,
im Gelände auch früher.
Dichtringe, Dichtmittel, O-Ringe,
Wellendichtringe
müssen um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten bei jedem
Wartungsintervall oder bei Bedarf ersetzt werden.
Öle, Luftlter, Dichtheitskontrolle des
Schmiersystems
bei der ersten Inspektion nach 1000 km dann bei allen Wartungsintervallen (alle
3000 km / 6000 km). Ölstand vor jeder Fahrt prüfen.
Radlager, Lenkungslager, Wellendichtringe der
Gabel, Radnabe, Gabelholme
je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Pege ist ein Verschleiß ab 1500
km möglich. Verschmutzung setzt die Lebensdauer herab. Nicht mit dem
Hochdruckreiniger waschen!
Schwingenlager je nach Belastung und Pege ab 1500 km.
Tachowellen / Kabel, Tachoantriebe je nach Pege ab 500 km.
Verkleidungsscheiben, Verkleidungsteile werden bei der Reinigung mit einem falschen Reinigungsmittel sofort matt oder
die Oberäche verkratzt.
Verschleißteileliste
3737
Speedjet R
36
Speedjet R
20

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