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Swissvoice DP500
32 Swissvoice DP500
Pflege
Ihr Telefon ist ein Produkt, das in Design und Ausführung hohen Ansprüchen genügt.
Es sollte daher mit Sorgfalt behandelt werden.
Beachten Sie dazu alle Sicherheitshinweise auf Seite 4.
Zum Reinigen des Telefons wischen Sie das Gerät mit einem Antistatiktuch oder einem
etwas angefeuchteten weichen Ledertuch ab, anschließend mit einem trockenen Tuch.
Service und Gewährleistung
Falls die Ware aufgrund von Herstellungs- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufweist erfolgt durch die IVS GmbH ein Austausch in
gleichwertige Ware oder eine Reparatur. Dies erfolgt nicht direkt zwischen dem End-
kunden und der IVS GmbH, sondern über die Händler/Verkäufer. Bei Verschleißteilen
(z. B. Akkus) beträgt dieser Zeitraum 6 Monate ab Kaufdatum. Ausgetauschte Waren
gehen in das Eigentum der IVS GmbH über.
Wir bitten Sie, die Ware
- in der Originalverpackung inkl. komplettem Zubehör
- mit einer Kopie des Kaufbelegs
- mit einer aussagefähigen Fehlerbeschreibung
- umgehend nach Feststellung des Fehlers,
- über Ihren Händler einzusenden.
Sollte kein Defekt festgestellt werden, wird die eingesandte Ware mit einem entspre-
chenden Vermerk retourniert.
Die Gewährleistung gilt nicht bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitung, bei durch den Händler oder den Kunden selbst vorgenom-
menen Eingriffen an der Ware (z. B. Installationen, Softwaredownloads) und bei Total-
schäden. Die IVS GmbH behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Die IVS GmbH wird den Kunden vorab
darüber informieren. Als Totalschaden gelten z. B.
- Brandschäden (z. B. durch Kurzschluss)
- Korrosionsschäden (z. B. durch eingedrungene Flüssigkeit)
- Fremdeingriffe (z. B. unsachgemäße Lötversuche, mechanisch inkorrekte Mon-
tage, zerstörte Siegel)
- Mechanische Beschädigungen (z. B. plastische Verformungen, Abrisse der Lötver-
bindungen)
- Schäden, die auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hinweisen (z. B. Fremd-
körper im Inneren, Chemikalienablagerungen)
- Blitz- und Überspannungsschäden
Eine Änderung der Beweislastregelung zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
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Art des Missbrauchs:

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