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59ANHANG
Die Telekom ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter der WEEE-
Reg.-Nr.: DE 60800328 registriert. Hinweis für den Entsorgungsträger: Das
Datum der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens ist auf dem Typenschild
nach DIN EN 60062, Ziffer 5, angegeben.
Hersteller haben jährlich die Erfüllung der Zielvorgaben nach dem Elektro-
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu veröffentlichen. Informationen
hierzu veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit.
Die Rückgabe von Mietgeräten wird über den Mietvertrag geregelt.
Symbole auf dem Netzteil
Die Symbole auf dem mitgelieferten Netzteil haben folgende Bedeutung.
Schutzisoliertes Gehäuse (Schutzklasse II). Dieses Symbol
zeigt an, dass keine Verbindung zur elektrischen Masse
(Ground) erforderlich ist.
Gleichspannung. Dieses Symbol zeigt an, dass die mit dem
Symbol gekennzeichneten Nennspannungen Gleichspan-
nung sind.
Wechselspannung. Dieses Symbol zeigt an, dass die mit dem
Symbol gekennzeichneten Nennspannungen Wechselspan-
nung sind.
Verwendungsort. Dieses Symbol zeigt an, dass das Gerät nur
in geschlossenen Räumen betrieben werden darf.
Rücknahme von alten Geräten
Hat das Gerät ausgedient, nutzen Sie für das Altgerät das Rücknahmesys-
tem der Telekom. Nähere Informationen auf www.telekom.de/altge-
raet-zurueckgeben oder bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof).
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt
vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem Elektro- und Elektro-
nikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten,
alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung
zuzuführen.
Batterien oder wiederaufladbare Batterien (Akkus, Akkumulatoren) müs-
sen, soweit möglich und soweit diese nicht fest verbaut sind, entnommen
und wie folgt getrennt entsorgt werden. Schadstoffhaltige Batterien sind
mit dem obenstehenden Symbol gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass
diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Nach dem Batterie-
gesetz sind die Verbraucher gesetzlich verpflichtet, verbrauchte Batterien
an den Vertreiber oder an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
zurückzugeben. Ihr Händler (Telekom oder Fachhändler) nimmt verbrauch-
te Gerätebatterien in haushaltsüblichen Mengen in seinem Ladengeschäft
kostenfrei zurück und kümmert sich um die umweltgerechte Entsorgung
bzw. das Recycling der Materialien. Sollte Ihr Händler nicht in Ihrer Nähe
sein, können Sie die verbrauchten Batterien auch zu Ihrem kommunalen
Entsorgungsträger (z. B. Batterietonne oder Wertstoffhof) bringen. Diese
Stelle ist ebenfalls zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
Bevor Sie das Endgerät entsorgen, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die
Löschung aller persönlicher Daten und das Zurücksetzen auf die Werksein-
stellung.
LPS
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