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Die Qualität eingehender Faxschriftstücke ist grundsätzlich schlech-
ter als die Absendervorlage. Immerhin handelt es sich bei der
Faxübertragung um einen Kopiervorgang.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gehen Qualitätsunterschiede zwischen der Vorlage
und dem eingehenden Fax stets zu Lasten des Absenders. Sorgen Sie deshalb unbedingt
für eine sehr gute Qualität Ihrer Vorlage.
Datenschutz
Wenn Sie Ihr Faxgerät gewerblich einsetzen oder so aufstellen, dass außer Ihnen noch
andere Personen Zugang zum Faxgerät oder den Faxen haben, so sind Sie gesetzlich
dazu verpflichtet, für die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und die Einhaltung des
Datenschutzes zu sorgen:
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Weisen Sie alle Personen auf die Verpflichtung zur Wahrung des
Fernmeldegeheimnisses und die Einhaltung des Datenschutzes
hin, die mit dem Faxgerät umgehen. Diese können Sie zum Beispiel
durch einen Aushang direkt am Faxgerät vornehmen.
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Faxsendungen kommen stets offen an jeder kann also leicht deren
Inhalt zur Kenntnis nehmen.
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Vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass die angewählte
Faxnummer auch wirklich für den gewünschten Teilnehmer gültig ist.
Andernfalls kann es sein, dass unter der angewählten Rufnummer
zufällig auch ein Faxgerät erreicht wird, welches aber nicht zu dem
gewünschten Empfänger gehört.
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Die Sende- und Empfangsprotokolle unterliegen dem besonderen
Schutz des Fernmeldegeheimnisses, weil hierüber der gesamte
Telefaxvorgang nachverfolgt werden kann. Sorgen Sie dafür, dass
niemand unbefugt die Protokolle ausdruckt oder einsieht.
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Prüfen Sie die Empfangsberechtigung des angewählten Fax-
gerätes, wenn Sie Kenntnis von einer Rufumleitung erhalten.
Gegebenenfalls müssen Sie dies vorher telefonisch mit dem Empfän-
ger abklären.
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Berücksichtigen Sie bei zeitversetzten Faxsendungen, dass diese
möglicherweise außerhalb der Bürozeiten beim Empfänger ankom-
men und damit von Unbefugten eingesehen werden könnten. Dies
gilt vor allem bei Faxsendungen ins Ausland (andere Ortszeit!).