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Benutzen Sie den Faxdienst möglichst nicht bei schutzbedürftigen
Daten. Dies sind zum Beispiel personenbezogene Mitteilungen,
religiöse oder politische Anschauungen sowie Übermittlungen auf
Grund von Arbeitsverhältnissen. Wenn diese wegen Eilbedürftigkeit
nur per Fax übermittelt werden können, müssen Sie durch besonde-
re Vorkehrungen sicherstellen, dass die Sendung nur dem
richtigen Empfänger persönlich zugeht. Kündigen Sie die Übermitt-
lung vorher telefonisch an und vereinbaren Sie mit dem Empfänger,
dass dieser am Faxgerät auf den Eingang wartet. Dieses Verfahren
müssen Sie auch anwenden, wenn Sie der Empfänger sind und
Ihnen Daten per Fax übermittelt werden.
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Teilen Sie dem Empfänger mit, aus wieviel Seiten die Faxsendung
besteht und geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an. Dies
können Sie einfach durch ein vorangestelltes Deckblatt erledigen.
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Stellen Sie das Faxgerät nur in solchen Räumen auf, in denen
sichergestellt ist, dass ankommende Faxsendungen nicht unbeob-
achtet ankommen und von Unbefugten entnommen oder eingesehen
werden.