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ii Vorbemerkungen
Zulassung
Das T-Fax 374L ist vom „Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation“
zugelassen. Es darf durch jedermann über die Telekommunikations Anschluß-Einheit
(TAE) angeschaltet und in Betrieb genommen werden.
Rücknahme
Wenn lhr Gerät in ein paar Jahren ausgedient hat, werfen Sie es bitte nicht einfach auf
den Müll, sondern bringen Sie das Altgerät wieder zu uns zurück. Die Deutsche
Telekom AG nimmt im Rahmen der
Recycling Initiative
die alten Geräte zurück und
führt sie der Wiederverwertung zu. Denn viele Bestandteile des Gerätes können als
Grundstoffe für die Produktion neuer Geräte benutzt werden und sollten nicht auf der
Mülldeponie landen! Rund 80% der Materialien sind wiederverwertbar - die übrigen
Reststoffe
entsorgen wir umweltgerecht.
Die Deutsche Telekom AG erfüllt damit schon heute die Vorgaben der geplanten
Elektronik-Schrott-Verordnung
, in der die Rücknahme und Wiederverwertung
elektrischer Geräte und elektronischer Bauteile verbindlich vorgeschrieben wird.
CE-Zeichen
Dieses Telefax erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinien:
89/336/EWG
73/23/EWG
„Elektromagnetische Verträglichkeit“
„Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen“
Die Konformität des Telefaxes mit den o.g. Richtlinien wird durch das CE-Zeichen
bestätigt.
Garantieerklärung
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Garantie von 12 Monaten ab der Übergabe. Dem
Käufer steht zunächst nur das Recht der Nachbesserung zu. Die Deutsche Telekom
AG kann, statt nachzubessern, Ersatzgeräte liefern.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der Deutschen Telekom AG
über. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer
innerhalb der Garantiezeit Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Garantieanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte
in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder besondere Zusicherung der Deutschen
Telekom AG beruhen.
Bei Erbringung der Gewährleistung durch unsere Servicestelle behebt diese als
garantiepflichtig anerkannte Mängel des Gerätes ohne Berechnung von Nebenkosten.
Fracht- und Versandkosten für den billigsten Rückversand innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deutschen Telekom.
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