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1.1ăSicherheit
1.2ăHinweise
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1.1ăSicherheit
Dieses ĘAchtungĆZeichen steht vor allen wichtigen Sicherheitshinweisen.
Bitte diese genau befolgen, um Gefahren und Schäden für Mensch und Sachwerte auszuschließen.
H Bedienung
Lesen Sie bitte diese BetriebsanleiĆ
tung sorgfältig durch. Mit dieser
Betriebsanleitung können Sie Ihre
Heizungsanlage betreiben.
Einstellungen an der KesselkreisregeĆ
lung nehmen Sie bitte anhand der
Betriebsanleitung für die Regelung
vor.
Lesen Sie bitte auch die anderen
Betriebsanleitungen, die Ihrer HeizungsĆ
anlage beigefügt sind, vor der InbeĆ
triebnahme sorgfältig durch.
Darüber hinaus erklärt Ihnen Ihr HeiĆ
zungsfachmann gern die Funktion der
Anlage und weist Sie in die Bedienung
ein.
Schäden, die durch Nichtbeachtung
der Betriebsanleitungen entstehen,
sind durch unsere Gewährleistung
nicht abgedeckt.
H Arbeiten am Gerät
Arbeiten am Gerät und an der HeiĆ
zungsanlage, wie z.āāB. Montage,
Inbetriebnahme, Wartung, ReparaĆ
turen müssen von autorisierten FachĆ
kräften (Heizungsfachfirma/VertragsĆ
installationsunternehmen) durchgeĆ
führt werden (VDEĂ0105, Teil 1: für
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen).
Der Hauptschalter (außerhalb des
Aufstellraumes) ist bei Arbeiten am
Gerät/Heizungsanlage abzuschalten
und gegen Wiedereinschalten zu
sichern.
Bei Brennstoff Gas ist zudem der GasĆ
absperrhahn zu schließen und gegen
ungewolltes Öffnen zu sichern.
H Bei Gefahr
Sofort Hauptschalter (außerhalb
des Aufstellraumes) ausschalten.
Absperrventile in den Ölleitungen
bzw. Gasabsperrhahn schließen.
Bei Brand geeigneten Feuerlöscher
benutzen (Brandklasse B nach
DINĂ14406).
H Bei Gasgeruch
Nur bei GasĆGebläsebrenner:
ĆĂNicht rauchen! Offenes Feuer und
Funkenbildung (z.āāB. Schalten von
Licht und Elektrogeräten) verhindern.
Fenster und Türen öffnen.
Gasabsperrhahn schließen.
Heizungsfachfirma/VertragsinstallaĆ
tionsunternehmen von außerhalb
des Gebäudes benachrichtigen.
Sicherheitsbestimmungen des GasĆ
versorgungsunternehmens (siehe
Gaszähler) und der Heizungsfac
firma (siehe InbetriebnahmeĆ oder
Einweisungsprotokoll) beachten.
H Bei Abgasgeruch
-ĂAnlage außer Betrieb nehmen.
-ĂFenster und Türen öffnen.
-ĂHeizungsfachfirma benachrichtigen.
H Zuluftöffnungen
Zuluftöffnungen im Aufstellraum dürfen
nicht verschlossen werden, sonst
unvollständige Verbrennung und
Vergiftung möglich.
1.2ăHinweise
H Bedingungen an den Aufstellraum
-ĂKeine Luftverunreinigungen durch
-ĂHalogenkohlenwasserstoffe (z.āāB.
-Ăenthalten in Sprays, Farben,
-ĂLösungsĆ und Reinigungsmitteln)
-ĂKein starker Staubanfall
-ĂKeine hohe Luftfeuchtigkeit
-ĂFrostsicher und gut belüftet
-Ă
-ĂSonst sind Störungen und Schäden an
-Ăder Anlage möglich.
H Messung durch den Schornsteinfeger
Innerhalb von vier Wochen nach ErstĆ
inbetriebnahme der Feuerungsanlage
ist der Betreiber verpflichtet, diese
dem Bezirksschornsteinfegermeister
zur Messung anzuzeigen.
H Regelmäßige Wartung durch die
Heizungsfachfirma
Der Heizkessel muß in bestimmten
Zeitabständen gereinigt werden.
Mit zunehmender Verschmutzung
steigt die Abgastemperatur und damit
auch der Energieverlust.
Der SpeicherĆWassererwärmer (falls
vorhanden) muß spätestens 2 Jahre
nach Inbetriebnahme und dann in
regelmäßigen Abständen von der
Heizungsfachfirma gewartet werden.
Regelmäßige Wartung der HeizungsĆ
anlage durch einen Fachkundigen
sichert störungsfreien, energieĆ
sparenden und umweltschonenden
Heizbetrieb.
Wir empfehlen, mit der Heizungsfac
firma einen Wartungsvertrag abzuĆ
schließen.
H Bedienung/Betriebskontrolle
Betreiber von Anlagen mit einer
NennĆWärmeleistung von mehr als
50 kW in Mehrfamilienhäusern oder
Nichtwohngebäuden sind nach der
HeizungsanlagenĆVerordnung verĆ
pflichtet, mindestens halbjährlich eine
Bedienung (Betriebskontrolle) von
einem Fachkundigen oder EingeĆ
wiesenen durchführen zu lassen (PrüfĆ
und Arbeitsschritte siehe ĘBetriebsĆ
kontrollen).
H Abgasrückführung
(bei TurbomatĆRN, Serie 18132)
Bei Betrieb mit Abgasrückführung die
Hinweise des Brennerlieferanten
beachten.
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