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SICHERHEITSHINWEISE
1. Die Geräte sind nach DIN EN 13240 geprüft (Typenschild).
2. Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren
nationalen und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche
Vorschriften/Normen (z.B. DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN
1856-2, DIN EN 15287 u.a.) sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVo) zu
beachten. Lassen Sie das Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen
und anschließen. Zur korrekten Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den
sie das Gerät anschließen wollen, in einwandfreiem Zustand und mind. bis 400°C
belastbar sein.
3. Vor Erstinbetriebnahme und vor dem Schornsteinanschluss, die Bedienungsanleitung
gründlich durchlesen und den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister /
Bezirksbeauftragten informieren.
4. Zur einwandfreien Funktion des Gerätes muss der Schornsteinzug mind. 12 - 15 Pa
Unterdruck aufweisen und darf kurzzeitig 18 Pa betragen.
5. Es wird empfohlen bei Aufstellung der Geräte saubere Baumwollhandschuhe zu
tragen, um Fingerabdrücke, die später schwierig zu entfernen sind, zu vermeiden.
6. Im Interesse der Luftreinhaltung und der sicheren Funktion des Gerätes sollten die in
der Bedienungsanleitung angegebenen max. Brennstoffaufgabemengen nicht
überschritten werden und die Türen der Geräte geschlossen sein, da sonst die
Gefahr des Überheizens besteht, was zu Beschädigungen am Gerät führen kann.
Beschädigungen solcher Art, unterliegen nicht der Garantiepflicht.
7. Die Türen der Geräte müssen während des Betriebes immer geschlossen sein.
8. Die zugelassenen Brennstoffe sind:
- Naturbelassenes Scheitholz (bis max. 33cm Länge)
- Braunkohlebriketts (siehe zulässige Brennstoffe in der Bedienungsanleitung)
9. Keine flüssigen Anzündhilfen verwenden. Zum anzünden sollten spezielle Anzünder
oder Holzwolle verwendet werden.
10. Die Verbrennung von Abfällen, Feinhackschnitzeln, Rinden, Kohlegruß,
Spanplattenresten, feuchtem und mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Pellets,
Papier, Zeitungen, Pappe o.ä. ist verboten!
11. Beim ersten Anheizen könnte es zu Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung
kommen. Unbedingt für gute Raumbelüftung sorgen (Fenster und Türen öffnen) und
mindestens eine Stunde auf max. Nennwärmeleistung heizen. Sollte beim ersten
Heizvorgang die max. Temperatur nicht erreicht werden, so können diese
Erscheinungen auch später noch auftreten.
12. Die Bedienelemente und die Einstelleinrichtungen sind entsprechend der
Bedienungsanleitung einzustellen. Bitte benutzen Sie bei heißem Gerät die
Hilfswerkzeuge oder einen Schutzhandschuhe zur Bedienung.
13. Beim Öffnen der Heiztür kann es bei Fehlbedienung bzw oder bei nicht
ausreichendem Schornsteinzug zu Rauchaustritt kommen. Es ist unbedingt zu
beachten, dass die Heiztür nur langsam, zuerst einen Spalt und nach ein paar
Sekunden ganz geöffnet werden darf. Außerdem soll vor dem Öffnen der Heiztür zum
nachlegen von Brennstoff nur noch das Glutbett im Brennraum vorhanden sein, das
heißt, es dürfen keine Flammen mehr sichtbar sein.
14. Verpuffungsgefahr!! Immer vor dem Öffnen der Brennraumtüre, zuvor die Luftzufuhr
langsam auf maximum öffnen! Warten Sie nach dem öffnen der Luftzufuhr
ausreichend lange. Erst nachdem das Feuer bzw. die Glut auflodert, öffnen Sie die
Heiztüre. Wenn Sie nach diesem Muster vorgehen, können Sie sicher sein, nie eine
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