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2.4 Technische Sicherheits- und Betriebsschutzbestimmungen
Folgende Sicherheits- und Betriebsschutzbestimmungen müssen beachtet werden:
·
Der Betrieb der Heiz- und Lüftungsanlage in Kabinen in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Kfz-Abstell-
hallen etc.) ist ohne Abgasabsaugung verboten.
·
Der Betrieb der Anlage beim Betanken(an Treibstoffabgabestellen etc.) des Trägerfahrzeuges ist verboten.
·
Wo sich brennbare Dämpfe oder Staub bilden können (z.B. in der Nähe von Kraftstoff-, Kohlen-, Holz-
staub-, Getreidelagern oder ähnlichem) muß wegen Explosionsgefahr das Heiz- und Lüftungsgerät ausge-
schaltet sein.
·
Der Wärmeübertrager des Luftheizgerätes ist höchstens 10 Jahre verwendbar und muß danach vom Her-
steller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann
mit einem Schild zu versehen, welches das Verkaufsdatum und das Wort “Originalersatzteil” trägt.
·
Im Bereich des Steuergerätes darf eine Temperatur von 85°C (Lagertemperatur) nicht überschritten wer-
den (z.B. bei Lackierarbeiten am Fahrzeug). Bei Temperaturüberschreitung können bleibende Schäden an
der Elektronik auftreten.
·
Die Dichtungen unter der Steckverbindung des Kabelbaumes und die Dichtung unter dem Gerätehalter,
wenn vorhanden auch die PU-Schaumdichtung, müssen vor jedem Einbau erneuert werden.
·
Nach dem Aus/Einbau der Anlage bei Fristen- und Instandsetzungsarbeiten ist bei der Funktionsprüfung
die "CO-Prüfung" mittels Kampfstoffspürpumpe durchzuführen
·
Die Luftzuführung außen/innen und der innere Luftaustritt darf durch davorstehende Gegenstände nicht
behindert werden, ggf. entfernen.
·
Die Kraftstoffversorgung darf nur aus dem Betriebstoffkanister Vers.Nr. 7240-12-179-5054 mit eingesetz-
ten und verriegelten Tankentnehmer erfolgen.
·
Der Tankentnehmer darf nur außerhalb der Kabine aus dem Betriebstoffkanister entnommen werden.
·
Das Mitführen/Lagern von zusätzlichen leeren/gefüllten Betriebstoffkanistern ist innerhalb der Kabine ver-
boten.
·
Nach dem Einsetzen des Betriebstoffkanisters ist die Tankraumtüre zu schließen und mit den Kniehebel-
verschlüssen zu verriegeln.
·
Nach Beendigung des Heizbetriebes darf der Nachlauf des Heiz- und Lüftungsgerätes nicht unterbrochen
werden.
·
Kraftstoffgetränkte Putzlappen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Air Top 32 S Heiz-/Lüftungsanlage
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