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Rechtliche Hinweise
Eine Übersicht über die spezifischen Regeln in den jeweiligen Ländern finden Sie im Kapitel „Länderspezifi-
sche Regeln“.
Stand: März 2016
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Hinweise in dieser Übersicht an Aktualität verlieren können.
Beachten Sie des Weiteren, dass in den verschiedenen Ländern teilweise unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten
können. Lesen Sie hierzu das Kapitel „Länderspezifische Regeln“.
Die folgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf jusitische Korrektheit, Irrtümer sind vorbehalten.
Unterschied zwischen einem „normalen“ Pedelec / Fahrrad und einem S-Pedelec
Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ihrem S-Pedelec rechtlich um ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e und nicht um ein Pedelec /
Fahrrad handelt, mit allen damit verbundenen Folgen hinsichtlich:
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, ggf. Zulassungspflicht, Strafrecht.
Haftpflichtversicherung
Sie benötigen zwingend eine Mofa/Moped-Haftpflichtversicherung zum Führen eines S-Pedelecs auf öffentlichen Wegen. Passende
Versicherungen erhalten Sie z.B. von Versicherungsunternehmen und Banken. Fahren Sie das S-Pedelec auf öffentlichen Wegen
ohne Versicherungsschutz stellt dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Versicherungskennzeichen
Als Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen. Es muss am Kennzeichenhalter Ihres
S-Pedelecs montiert sein. Ist das Speed EPAC im entsprechenden Land zulassungspflichtig, muss statt eines Versicherungskenn-
zeichens ein Nummernschild montiert werden.
Zulassungspflicht & Nummernschild
In manchen Ländern kann eine Zulassungspflicht bestehen und damit verbunden das Anbringen eines Nummernschildes verpflich-
tend sein (vergleichbar Motorrad). Lesen Sie hier das Kapitel „Länderspezifische Regeln“.
S-Pedelec: Rechtliche und technische Hinweise
Speed Pedelec (kurz S-Pedelec) oder Speed EPAC:
Pedelec: Pedal electric cycle
EPAC: Electrically power assisted cycles
Beide Begriffe meinen ein Fahrrad mit elektrischem „Hilfsmotor“, der den Fahrer nur beim in die Pedale treten unterstützt. DIe
Unterstützung endet bei 25 km/h. Ein EPAC bzw. Pedelec wird verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft.
Speed: zu deutsch „Geschwindigkeit“
Der voran gesetzte Begriff „Speed“ signalisiert, dass diese EPAC / Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h
unterstützt. Auch ein rein elektrischer Betrieb bis zu 20 km/h ist möglich. Verkehrsrechtliche Hinweise zum Speed
EPAC finden Sie nachfolgend.
CoC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC - Certificate of Conformity = Übereinstimmungsbescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem S-Pedelec beigefügt und eindeutig diesem einen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem CoC wird bestätigt, dass
das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die CoC Papiere benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug zu versichern. Des Weiteren ist
das CoC Papier nach §4 Absatz 5 der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ bei Benutzung eines
S-Pedelecs in Deutschland mitzuführen.
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf. Sie benötigen es um das Fahrzeug zu versichern. Auch bei einem evtl. Weiterverkauf des Fahr-
zeugs wird der Käufer das CoC verlangen. Eine nachträgliche Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und nicht
unwesentlichen Kosten verbunden.
Nicht EU-Länder
In Ländern außerhalb der Europäischen Union ist nicht sichergestellt, dass die mitgelieferte EG Übereinstimmungserklärung ausrei-
chend ist. So ist z.B. für die Schweiz eine eigene Typgenehmigung und Fahrzeugausweis notwendig.
Einstufung des S-Pedelec als Motor-Fahrrad (Mofa)
Nach heutiger, allerdings nicht umumstrittener Rechtsauffassung sind S-Pedelecs als Motor-Fahrrad (Mofa) anzusehen.
Diese Einordnung basiert auf der Auffassung, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH), welche u.a. für die Einstufung
maßgeblich ist, die Geschwindigkeit ist, welche man allein mit dem Motorantrieb erreichen kann. Diese beträgt bei S-Pedelecs <20
km/h, gleichwohl man mit Pedalunterstützung Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen kann. Bis heute folgt das Kraftfahrtbun-
desamt dieser Auffassung und genehmigt Fahrzeuge dieser Art mit einer bbH von <20 km/h.
Die S-Pedelecs der Winora-Staiger GmbH sind allesamt mit einer bbH von <20 km/h genehmigt. Dies können Sie dem Überein-
stimmungspapieren (CoC) entnehmen.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um das bisherige Verständnis handelt und es nicht ausgeschlossen
ist, dass sich die allgemeine Auffasung des Verständnisses des Begriffs „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ ändert.
Mit der Einstufung als Mofa mit einer bbH <20 km/h gilt es in DEUTSCHLAND hinsichtlich Fahrerlaubnis, Radewegebenutzung
und Helmpflicht folgendes zu beachten. Die Regelungen in anderen Ländern entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Länderspezifische
Regeln“.
Fahrerlaubnis
Das S-Pedelec erreicht eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von maximal 20 km/h (rein elektrischer Betrieb). Zum
Führen eines solchen Fahrzeugtyps benötigen Sie mindestens eine Mofa – Prüfbescheinigung. Diese kann man ab 15 Jahren
erwerben.
Radwege
Radwege dürfen ausserorts benutzt werden, wenn nicht durch ein
Zusatzschild Mofas verboten sind. Innerorts ist die Nutzung nur bei
entsprechender zusätzlicher Kennzeichnung (Abb. rechts) erlaubt.
Helmpflicht
Hinsichtlich der Helmpflicht ist die Einstufung des S-Pedelec als Mofa nicht zutreffend. In einer Stellungnahme des BMVI (Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) aus dem Jahre 2012 heißt es:
„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die obersten Straßenverkehrsbehördern der Län
der haben sich zudem darauf geeinigt, dass bei Elektrofahrrädern, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen
und als Kraftfahrzuege gelten, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne §21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
als die Geschwindigkiet anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebs unterbrochen
wird.“
Diese Einschätzung bezieht sich lediglich auf den §21a Abs. 2. Dieser regelt die Helmpflicht.
Für ein S-Pedelec ist demnach das Tragen eines „geeigneten“ Helmes vorgeschrieben. Jedoch ist im Moment noch nicht geklärt,
was ein geeigneter Helm ist. Daher empfehlen wir Ihnen das Tragen eines hochwertigen Fahrradhelmes, idealer Weise mit einem
erweiterten Schutzbereich (z. B. Hinterkopf, seitlicher Schutz). Fragen Sie hierzu Ihren Fachhändler.
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