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8.4. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden aufgrund der Untauglichkeit des Softwareproduktes für
einen bestimmten Zweck oder der fehlerhaften oder fehlenden Zusammenarbeit desselben mit anderen
Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder Hardware).
8.5. Der Lizenzgeber weist den Nutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der
Verkehrsvorschriften und -regeln (z. B. die Anwendung vorgeschriebener und/oder sinnvoller und
geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, angebrachte und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und Vorsicht
in der gegebenen Situation, und besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht während der Nutzung des
Softwareproduktes) bei der Verwendung des Softwareproduktes im Straßenverkehr in der alleinigen
Verantwortung des Nutzers liegt; der Lizenzgeber haftet nicht für in Zusammenhang mit dem Gebrauch
des Softwareproduktes im Straßenverkehr entstandene Schäden.
8.6. Durch Abschließen dieses Vertrages nimmt der Nutzer die unter Punkt 8 angeführten Informationen
ausdrücklich zur Kenntnis.
9. Strafmaßnahmen
9.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber gemäß den Bestimmungen des
ungarischen Urheberrechts im Falle einer Verletzung dieser Rechte dazu berechtigt ist,
9.1.1. das Anerkenntnis einer solchen Rechtsverletzung gerichtlich einzuklagen;
9.1.2. das Unterlassen der Rechtsverletzung zu fordern und die rechtswidrig handelnde Person
dementsprechend anzuweisen;
9.1.3. eine angemessene Entschädigung durch die rechtswidrig handelnde Person einzuklagen (auch auf
öffentlichem Wege auf Kosten der rechtswidrig handelnden Person);
9.1.4. die Gewinne aus dem aufgrund der Rechtsverletzung entstandenen Vermögenszuwachs
einzufordern;
9.1.5. ein Unterlassen der Rechtsverletzung und die Wiederherstellung des vor der Rechtsverletzung
herrschenden Zustands auf Kosten der rechtswidrig handelnden Person einzuklagen, sowie eine
Vernichtung der bei der Rechtsverletzung verwendeten Instrumente und Materialien und der durch die
Rechtsverletzung entstandenen Objekte einzufordern;
9.1.6. Schadensersatz zu fordern.
9.2. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer außerdem mit, dass eine Verletzung der Urheberrechte oder
ähnlicher Rechte gemäß Gesetz IV aus dem Jahre 1978 über das Strafgesetzbuch der Republik Ungarn
in einfachen Fällen mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und in schwerwiegenden Fällen mit einer
Haftstrafe von acht Jahren geahndet werden kann.
9.3. Von Dritten bereitgestellte Inhalte und Dienste
Der Lizenzgeber weist hiermit jegliche eigene Haftung für die im Softwareprodukt enthaltene Datenbank
und etwaige von Dritten durch die Nutzung der Datenbank zur Verfügung gestellte Inhalte oder Dienste
zurück. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Eignung, Genauigkeit,
Zweckdienlichkeit oder geografische Abdeckung des Produktes oder Dienstes bzw. die Verfügbarkeit des
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