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Sie dürfen das Gerät nicht in Betrieb nehmen, bevor
Sie diese Betriebsanleitung gelesen, alle angegebe-
nen Hinweise beachtet und das Gerät wie beschrieben
montiert haben.
Anleitung für künftige Verwendungen aufbewahren.
Inhalt
Konformitätserklärung 1
Lieferumfang 1
Geräuschkennwerte 1
Betriebszeiten 1
Symbole Gerät 1
Symbole der Betriebsanleitung 2
Bestimmungsgemäße Verwendung 2
Restrisiken 2
Sicheres Arbeiten 2
Vorbereiten zur Inbetriebnahme 4
Inbetriebnahme 4
Arbeiten mit der Säge 5
Wartung und Reinigung 7
- Sägeblattwechsel 7
- Tischeinlage wechseln 8
Transport 8
Lagerung 8
Garantie 8
Mögliche Störungen 9
Technische Daten 9
Gerätebeschreibung / Ersatzteile 10
EG-Konformitätserklärung
entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Hiermit erklären wir
ATIKA GmbH & Co. KG
Schinkelstraße 97
59227 Ahlen - Germany
in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt
Baukreissäge Typ BTK 400, BTK 450, BTK 500
BTH 400, BTH 450, BTH 500
Seriennummer: siehe letzte Seite
konform ist mit den Bestimmungen der o. a. EG-Richtlinien, sowie mit den
Bestimmungen folgender weiterer Richtlinien:
2004/108/EG, 2000/14/EG und 2006/95/EG
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
EN 60204-1:2006; EN 1870-1:2007+A1:2009; EN 55014-1:2006;
EN 55014-2:1997+A1:2001+A2:2008; EN 61000-3-2:2006; EN 61000-3-11:2000
Konformitätsbewertungsverfahren: 2000/14/EG – Anhang V
Gemessener Schallleistungspegel L
WA
= 109,6 dB(A)
Garantierter Schallleistungspegel L
WA
= 114 dB(A)
EG-Baumusterprüfung durchgeführt durch:
Fachausschuss Holz – Vollmoellerstraße 11 – 70563 Stuttgart – Nr.: 0392
Zertifikat-Nr.: HO 101117
Aufbewahrung der technischen Unterlagen:
ATIKA GmbH & Co. KG – Technisches Büro – Schinkelstr. 97
59227 Ahlen – Germany
Ahlen, 21.05.2010 A. Pollmeier, Geschäftsleitung
Lieferumfang
1 Baukreissäge
1Schiebestock
Montagezubehör für Sägeblattwechsel
Bedienungsanleitung
Überprüfen Sie das Gerät auf
¾ Vollständigkeit
¾ evtl. Transportschäden
Teilen Sie Beanstandungen umgehend dem Händler, Zulieferer bzw. Herstel-
ler mit. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Geräuschkennwerte
EN ISO 3744:1995 / EN ISO 11202:1995/AC:1997 /
ISO 7960:1995 Anhang A, A.2 b)
Einsatz der Maschine als Baukreissäge mit serienmäßigem Sägblatt.
Garantierter Schallleistungspegel L
WA
= 114 dB(A)
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz Leerlauf L
PA
= 92,8 dB(A)
Bearbeitung L
PA
= 98,5 dB(A)
Messunsicherheitsfaktor: K = 4 dB
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich
auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen Zusammenhang
zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig
abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder
nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissions-
pegel beeinflussen können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart
des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können
ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender
befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen
Baukreissägen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Klein-
siedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinik-
gebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände
von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen sowie an
Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die
Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise
lesen und beachten.
Vor Reparatur-, War-
tungs- und Reinigungsar-
beiten Motor abstellen
und Netzstecker ziehen.
Gehörschutz tragen.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Geräte,
Zubehör und Verpackung einer umweltfreundlichen Wiederver-
wertung zuführen.
Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
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