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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Die Nichteinhaltung folgender Sicherheitshinweise kann zu körperlichen Verletzungen oder zu Beschädigung der Maschine führen.
1. Die Maschine darf erst nach Kenntnisnahme der zugehörigen Betriebsanleitung und durch entsprechend unterwiesene
Bedienpersonen in Betrieb genommen werden.
2. Lesen Sie vor Inbetriebnahme auch die Sicherheitshinweise und die Betriebsanleitung des Motorsherstellers.
3. Die Maschine darf nur ihrer Bestimmung gemäß und nicht ohne die zugehörigen Schutzvorrichtungen betrieben werden;
dabei sind auch alle einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
4. Beim Austausch von Nähwerkzeugen (wie z.B. Nadel, Nähfuß, Stichplatte, Stoffschieber und Spule), beim Einfädeln, beim
Verlassen des Arbeitsplatzes sowie bei Wartungsarbeiten ist die Maschine durch Betätigen des Hauptschalters oder durch
Herausziehen des Netzsteckers vom Netz zu trennen.
5. Die täglichen Wartungsarbeiten dürfen nur von entsprechend unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
6. Reparaturarbeiten sowie spezielle Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkräften bzw. entsprechend unter-wiesenen Personen
durchgeführt werden.
7. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten an pneumatischen Einrichtungen ist die Maschine vom pneumatischen Versorgungsnetz
zu trennen.
Ausnahmen sind nur bei Justierarbeiten und Funktionsprüfungen durch entsprechend unterwiesene Fachkräfte zulässig.
8. Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von dafür qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
9. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen und Einrichtungen sind nicht zuklässig.
Ausnahmen regeln die Vorschriften DIN VDE 0105.
10. Umbauten bzw. Veräderungen der Maschine dürfen nur unter Beachtung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften
vorgenommen werden.
11. Bei Reparaturen sind die von uns zur Verwendung Freigegebenen Ersatzteile zu verwenden.
12. Die Inbetriebnahme des Oberteils ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde, daß die gesamt Näheinheit den Bestimmungen
der EG-Richtlinien entspricht.
Diese Zeichen stehen vor Sicherheitshinweisen, die unbedingt zu befolgen sind.
Verletzungsgefahr !
Beachten Sie darüber hinaus auch die allgemeinen Sicherheitshinweise.
WICHTIGE WARNUNG !
Zur Anschlußnetzschnur muß man einen Netzstecker anschließen, der im Lande der Anwendung der Maschine bewilligt
wurde. Diese Arbeit muß von einem Arbeiter vorgenommen sein, der mit den eletrischen Sicherheitsregeln, die im gegebenen
Lande gelten, vertraut ist. Der Lieferant trägt keine Verantwortung für Schäden, die durch einen fehlerhaften Stecker oder
durch eine schlechte Montage des Steckers verursacht wurden.
Trotz aller obigen Sicherheitsmaßnahmen können durch ungeeignetes Verhalten der Bedienungsperson Risikosituationen
entstehen. Bei den Industrienähmaschinen handelt es sich um folgende Gefahrenquellen:
1. Nähnadel in Bewegung:
- Verletzungsgefahr beim Nähen mit hochgestelltem Drückerglied (Rollfuß, Drückerfuß), weil der Fingerschutz dabei zu
hoch liegt.
- Verletzungsgefahr bei unbeabsichtigtem Niedertreten des Fußtritts.
2. Fadenhebel in Bewegung:
- Verletzungsgefahr bei absichtlichem oder unbeabsichtigtem Einlegen der Finger zwischen den Fadenhebel und den
Fadenhebelschutz.
3. Drückerglied in Bewegung:
- Verletzungsgefahr beim Zuhalten des Nähgutes in der Nähe des Drückergliedes beim Anlauf auf einen erheblich dickeren
Nähgutabschnitt.
- Verletzungsgefahr beim Senken des Drückergliedes.
4. Nach seinem Abschalten läuft der Kupplungsmotor noch nach und beim Niedertreten des Fußtritts des Motors läuft die
Maschine an. Um einem ungewollten Anlauf der Maschine bei zufälligem Niedertreten des Fußtritts des Motors vorzubeugen,
empfehlen wir, den Kupplungsmotor so abzubremsen, daß man das Handrad der Maschine anhält und den Fußtritt des
Motors sorgfältig niedertritt.
5. Das sich bewegende Beschneidmesser und der Materialführer beim Anlauf der Beschneideinrichtung
- Unfallgefahr beim zufälligen Einschieben eines Fingers unter das Messer.
6. Die sich bewegende Schubstange des Beschneiders beim Anlauf der Beschneideinrichtung
- Unfallgefahr beim zufälligen Einschieben von Fingern zwischen die Schubstange und den Beschneideinrichtungskörper.
7. Der sich bewegende Motor der Beschneideinrichtung beim Anlauf der Beschneideinrichtung
- Unfallgefahr beim zufälligen Einschieben von Fingern zwischen den Motor und den Beschneideinrichtungsdeckel.
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