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7. EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir,
Güde GmbH & Co. KG
Birkichstrasse 6
D-74549 Wolpertshausen
Deutschland
dass die nachfolgend bezeichneten Geräte aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart sowie in den von uns in Verkehr
gebrachten Ausführungen den einschlägigen, grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheits-anforderungen der EG-
Richtlinien entsprechen.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der
Geräte verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Bezeichnung der Geräte:
GH 15 EV
Artikel-Nr:
#85014
Datum/Herstellerunterschrift: 28.02.2011
Angaben zum Unterzeichner: Geschäftsführer
Hr. Arnold
Technische Dokumentation: J. Bürkle FBL; QS
Einschlägige EG-Richtlinien:
2006/95 EC
2004/108 EC
Angewandte harmonisierte Normen:
EN 55014-1:2006
EN 55014-2:1997/+A1:2001/+A2:2008
EN 61000-3-12:2005
EN 61000-3-11:2000
EN 60335-2-30:2003+A1:2007
EN 60335-1:2002+A11,A1:2004+A12,A2:2006+A13:2008
EN 62233:2008
Zertifizierstelle:
Intertek Deutschland GmbH, Stangen Str. 1,
70771 Leinfelden-Echterdingen
8. Bestimmungsgemäße Verwendung
Elektrische Heizgeräte werden im Bauwesen, im Schiffsbau,
in der Landwirtschaft, in Kfz-Werkstätten, in der Gastronomie,
bei Montagen und überall dort eingesetzt, wo Heizgeräte für
Öl oder Gas unerwünscht oder nicht zulässig sind.
Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen, aus den allgemein
gültigen Vorschriften sowie den Bestimmungen aus dieser
Anleitung, kann der Hersteller für Schäden nicht
verantwortlich gemacht werden.
9. Restgefahren und Schutzmaßnahmen
10. Elektrische Restgefahren
Gefährdung Beschreibung Schutzmaßnahmen
Direkter
elektrischer
Kontakt
Kann zu
Stromschlägen
führen
Nur an Stromnetzen
mit Fehlerstrom-
schalter betreiben
Indirekter
elektrischer
Kontakt
Kann zu
Stromschlägen
führen
Nur an Stromnetzen
mit Fehlerstrom-
schalter betreiben
11. Thermische Restgefahren
Gefährdung Beschreibung Schutzmaßnahmen
Verbrennungen,
Frostbeulen
Das Berühren von
Schutzgitter und
Gerätegehäuse
kann zu
Verbrennungen
führen.
Meiden Sie diese
Bauteile.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Bei Geltendmachung eines Mangels im Sinne der
Gewährleistung ist der original Kaufbeleg mit Verkaufdatum
beizufügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
unsachgemäße Anwendungen, wie z. B. Überlastung des
Gerätes, Gewaltanwendung, Beschädigungen durch
Fremdeinwirkung oder durch Fremdkörper. Nichtbeachtung
der Gebrauchs- und Aufbauanleitung und normaler
Verschleiß sind ebenfalls von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
13. Verhalten im Notfall
Leiten Sie die der Verletzung entsprechend notwendigen
Erste Hilfe Maßnahmen ein und fordern Sie schnellst möglich
qualifizierte ärztliche Hilfe an.
Bewahren Sie den Verletzten vor weiteren Schädigungen und
stellen Sie diesen ruhig.
Für einen eventuell eintretenden Unfall sollte immer ein
Verbandskasten nach DIN 13164 am Arbeitsplatz
griffbereit vorhanden sein. Dem Verbandskasten
entnommenes Material ist sofort wieder aufzufüllen.
Wenn Sie Hilfe anfordern,
machen Sie folgende Angaben:
1. Ort des Unfalls
2. Art des Unfalls
3. Zahl der Verletzten
4. Art der Verletzungen
14. Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den
Piktogrammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung
aufgebracht sind. Eine Beschreibung der einzelnen
Bedeutungen finden Sie im Kapitel „Kennzeichnung“.
Entsorgung der Transportverpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschäden. Die
Verpackungsmaterialien sind in der Regel nach
umweltverträglichen und entsorgungstechnischen
Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recycelbar.
Das Rückführen der Verpackung in den Materialkreislauf
spart Rohstoffe und verringert das Abfallaufkommen.
Verpackungsteile (z.B. Folien, Styropor®) können für Kinder
gefährlich sein. Es besteht Erstickungsgefahr!
Bewahren Sie Verpackungsteile außerhalb der Reichweite
von Kindern auf und entsorgen Sie sie so schnell wie möglich.
15. Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam
die Bedienungsanleitung gelesen haben.
16. Qualifikation
Außer einer ausführlichen Einweisung durch eine
sachkundige Person ist keine spezielle Qualifikation für den
Gebrauch des Gerätes notwendig.
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