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Vorschriften
CerapurModul-Smart – 6 720 804 627 (2012/08)
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3Vorschriften
Folgende Richtlinien und Vorschriften einhalten:
Landesbauordnung
Bestimmungen des zuständigen Gasversorgungsunternehmens
EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie)
EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und ener-
giesparende Anlagentechnik bei Gebäuden)
Heizraumrichtlinien oder die Bauordnung der Bundesländer, Richt-
linien für den Einbau und die Einrichtung von zentralen Heizräumen
und ihren Brennstoffräumen
Beuth-Verlag GmbH - Burggrafenstraße 6 - 10787 Berlin
DVGW, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft, Gas- und Wasser GmbH
- Josef-Wirmer-Str. 1–3 - 53123 Bonn
Arbeitsblatt G 600, TRGI
(Technische Regeln für Gasinstallationen)
Arbeitsblatt G 670, (Aufstellung von Gasfeuerstätten in Räumen
mit mechanischen Entlüftungsanlagen)
TRF 1996 (Technische Regeln für Flüssiggas)
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft, Gas- und Wasser GmbH -
Josef-Wirmer-Str. 1–3 - 53123 Bonn
DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafenstraße 6 -
10787 Berlin
DIN 1988, TRWI (Technische Regeln für Trinkwasserinstallatio-
nen)
DIN 4708 (Zentrale Wassererwärmungsanlagen)
DIN 4807 (Ausdehnungsgefäße)
DIN EN 12828 (Heizungssysteme in Gebäuden)
DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen)
DIN VDE 0100, Teil 701 (Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V, Räume mit Badewanne oder
Dusche)
VDI-Richtlinien, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafenstraße 6 -
10787 Berlin
VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanla-
gen
Österreich:
ÖVGW-Richtlinien G 1 und G 2 sowie regionale Bauordnungen
ÖNORM H 5195-1 (Verhütung von Schäden durch Korrosion und
Steinbildung in geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlagen mit
Betriebstemperaturen bis 100 °C)
ÖNORM H 5195-2 (Verhütung von Frostschäden in geschlossenen
Heizungsanlagen)
Schweiz: SVGW- und VKF-Richtlinien, kantonale und örtliche Vor-
schriften sowie Teil 2 der Flüssiggasrichtlinie
4Installation
4.1 Wichtige Hinweise
B Vor der Installation Stellungnahmen des Gasversorgungsunterneh-
mens und des Schornsteinfegermeisters einholen.
Füll- und Ergänzungswasser für die Heizungsanlage
Durch ungeeignetes Füll- und Ergänzungswasser im Heizsystem kann
der Wärmeblock verkalken und zum vorzeitigen Ausfall des Gerätes füh-
ren.
Offene Heizungsanlagen
B Offene Heizungsanlagen in geschlossene Systeme umbauen.
Schwerkraftheizungen
B Gerät über hydraulische Weiche mit Schlammabscheider an das vor-
handene Rohrnetz anschließen
Fußbodenheizungen
B Merkblatt 7 181 465 172 über den Einsatz von
Junkers Gasgeräten bei Fußbodenheizungen beachten.
Verzinkte Heizkörper und Rohrleitungen
Um Gasbildung zu vermeiden:
B Keine verzinkten Heizkörper und Rohrleitungen verwenden.
Neutralisationseinrichtung
Wenn die Baubehörde eine Neutralisationseinrichtung fordert:
B Neutralisationseinrichtung NB 100 verwenden.
Verwendung eines raumtemperaturgeführten Reglers
B Kein Thermostatventil am Heizkörper des Führungsraums einbauen.
Frostschutzmittel
Folgende Frostschutzmittel sind zulässig:
Korrosionsschutzmittel
Folgende Korrosionsschutzmittel sind zulässig:
GEFAHR: Lebensgefahr durch Explosion!
B Gashahn schließen vor Arbeiten an gasführenden Tei-
len.
B Dichtheitsprüfung durchführen nach Arbeiten an gas-
führenden Teilen.
Aufstellung, Stromanschluss, gas- und abgasseitigen An-
schluss und Inbetriebnahme darf nur ein beim Gas- oder
Energieversorgungsunternehmen zugelassener Fachbe-
trieb vornehmen.
WARNUNG: Verbrühungsgefahr und Wasserschaden!
Der Betrieb des Gerätes ohne Sicherheitsgruppe zer-
stört den Warmwasserspeicher.
B Sicherheitsgruppe Nr. 429/430 im Kaltwassereintritt
montieren.
B Abblaseöffung des Sicherheitsventils nicht verschlie-
ßen.
Härtebereich Wasseraufbereitung
weich ( 8,4 °dH) nicht erforderlich
mittel (8,4 - 14 °dH) empfohlen
hart (14 °dH) erforderlich
Tab. 8
Zur einfachen Wasseraufbereitung:
B Verwenden Sie das von uns freigegebene System der
Fa. Orben.
Bezeichnung Konzentration
Varidos FSK 22 - 55 %
Alphi - 11
Glythermin NF 20 - 62 %
Tab. 9
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