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Personenbeförderung im Kraftfahrzeug
Ihr Rollstuhl ist als Sitz zur Personenbeförde-
rung im KFZ freigegeben.
Leitfaden < Sicherheit mit Meyra Roll-
stühlen, auch bei der Beförderung im
Kraftfahrzeug > beachten! – Dieses
Dokument und weitere Informationen
stehen im < Infozentrum > auf unserer
Webseite < www.meyra.com >
Beförderung in öentlichen
Verkehrsmitteln
Ihr Rollstuhl ist für die Personenbeförderung
in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht vorge-
sehen. Es kann dabei zu Einschränkungen
kommen. Wir empfehlen die Nutzung eines
im Verkehrsmittel fest eingebauten Sitzes.
Sollte eine sitzende Beförderung im Roll-
stuhl dennoch unumgänglich sein, so be-
achten Sie folgendes:
Benutzen Sie den vom Verkehrsbetrieb
zum Abstellen vorgesehenen Platz.
Beachten Sie die Vorschriften der Beför-
derungsgesellschaft bevor Sie den Roll-
stuhl abstellen.
Stellen Sie ihren Rollstuhl entgegen der
Fahrtrichtung auf dem ausgewiesenen
Platz ab.
Der Rollstuhl ist so zu platzieren, dass
sich die Rückenlehne an der Abstell-
platzbegrenzung abstützen kann.
Eine Seite des Rollstuhls muss zusätzlich
an einer weiteren Abstellplatzbegren-
zung anliegen, so dass der Rollstuhl im
Fall eines Unfalls oder eines plötzlichen
Bremsmanövers nicht verrutschen
kann.
Betätigen sie zusätzlich die Feststell-
bremsen.
Fahrten im öffentlichen
Straßenverkehr
In Deutschland unterliegen Sie mit Ihrem
Rollstuhl der Straßenverkehrsordnung
(StVO) als Fußgänger.
Ihr Rollstuhl ist werksseitig mit Rückstrah-
lern am Rücken und Antriebsrädern ausge-
stattet.
Bei schlechten Sichtverhältnissen und be-
sonders bei Dunkelheit empfehlen wir eine
aktive Beleuchtungsanlage zu montieren
und einzuschalten, um besser sehen zu
können und selbst gesehen zu werden.
Bei Teilnahme am öffentlichen Straßen-
verkehr ist der Nutzer für den funktions-
und betriebssicheren Zustand des Roll-
stuhls verantwortlich.
Vermeiden Sie bei Fahrten im Dunkeln
die Benutzung von Fahrbahnen und
Radwegen.
Achten Sie darauf, dass Fahrschein-
werfer, Blink- und Rückleuchten sowie
Reflektoren nicht durch Kleidung oder
andere am Rollstuhl befestigte Gegen-
stände abgedeckt werden.
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